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A

Arbeitspreis
Der Arbeitspreis gibt an, wie teuer eine verbrauchte Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme ist.

Abnahmemenge
siehe Stromabnahmemenge

Abnahmestelle
Die Abnahmestelle ist der Ort, an dem die Stromübergabe vom Netz des örtlichen Netzbetreibers zum Stromabnehmer (Stromkunden) erfolgt. Diese Übergabe kann je nach technischer Voraussetzung auf unterschiedlichen Spannungsebenen erfolgen.

Alleinabnehmer
Der Alleinabnehmer ist gem. Art. 18 der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität eine juristische Person, die für einen einheitlichen Netzbetrieb in einem staatlich zugewiesenen Arbeitsbereich zuständig ist und alle Kauf- und Verkaufsoperationen - mit Ausnahme eventueller Lieferverträge über eine Direktleitung - in seinem Bereich zentral ausführt. In Deutschland bildet das Alleinabnehmersystem gem. Art. 1 § 7 des Gesetzes zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts eine Netzzugangsalternative. EVU können für die Verteilung an Letztverbraucher auf Antrag als abnahmepflichtige Alleinabnehmer anerkannt werden. Diese Bewilligung ist befristet bis 31. Dezember 2005.
Im Unterschied zum verhandelten Netzzugangssystem bleibt beim Alleinabnehmermodell das unmittelbare Versorgungsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Gebietsversorger bestehen. Im Übrigen müssen Alleinabnehmer-Modell und verhandelter Netzzugang gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie zu gleichwertigen wirtschaftlichen Ergebnissen und daher zu einem direkt vergleichbaren Zugang zu den Elektrizitätsmärkten führen. Wesentliches Element des Alleinabnehmermodells ist, dass der Alleinabnehmer seinen Durchleitungstarif veröffentlichen muss und den zwischen dem Kunden und dem unabhängigen Erzeuger verhandelten Preis nicht erfährt.

Anschlussleistung
Anschlussleistung (Anschlusswert) ist die Summe der Nennleistungen aller beim Kunden vorhandenen elektrischen Verbrauchseinrichtungen.

Application Service Providing
Anstatt in teure Hardware und Softwarepakete zu investieren und für deren Pflege, Administration und Update Ressourcen im eigenen Unternhemen bereitzuhalten, teilen sich viele Anwender die Kosten für Anschaffung und Betrieb und können so die vorhandenen Kräfte im Vertrieb und anderen strategisch wichtigen Abteilungen bündeln. Schnelle Produktivsetzung durch vorkonfigurierte Musterbetriebe und kalkulierbare Monatspauschalen durch Kostenteilung lassen die jährlich anfallenden Betriebs- und Prozesskosten deutlich sinken. Sämtliche anfallenden Arbeiten zur Installation, zum Customizing, zur Weiterentwicklung, zum Einspielen von Updates, zur Sicherstellung des Betriebes, zur Durchführung von Datensicherungen und Archivierungsaufgaben werden vom Rechenzentrum übernommen.

Arbeit
Arbeit ist die eingespeiste oder entnommene elektrische Energie. Zum Zwecke der Abrechnung wird die Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne gemessen (z.B. ein Monat, ein Jahr). Man unterscheidet zwischen Wirkarbeit und Blindarbeit, entsprechend den Begriffen Wirkleistung und Blindleistung. Ohne nähere Angaben versteht man unter Arbeit die Wirkarbeit, sie wird gemessen in Kilowattstunden (kWh).

Arbeitspreis
Der Arbeitspreis ist der Preis für den verbrauchten Strom in Pfennig pro Kilowattstunde (Pf/kWh). Dabei wird häufig unterschieden zwischen Hoch- oder Normaltarif (tagsüber) und dem Nieder- oder Schwachlasttarif (nachts).

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B

Bandlieferung
Ist die Belieferung eines Kunden mit elektrischer Energie mit einer fest definierten Leistung rund um die Uhr für einen bestimmten Zeitraum, meist über das gesamte Jahr (über 8.760 Std./a). Im Gegensatz zur Programmlieferung wird unter Bandlieferung die Stromlieferung mit einer für die gesamte Vertragslaufzeit (Stromliefervertrag) konstanten Leistung verstanden. Da der reale Strom- und Leistungsbedarf z.B. eines Unternehmens zeitlichen Schwankungen unterliegt, deckt die Bandlieferung somit lediglich die Grundlast ab.

Benutzungsdauer
Benutzungsdauer ist der Quotient aus der elektrischen Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne und einer elektrischen Leistung (Jahreshöchstleistung oder Verrechnungsleistung) in derselben Zeitspanne. Ein Beispiel: Innerhalb eines Jahres wurden 500.000 kWh verbraucht bei einer Jahreshöchstleistung von 250 kW: 500.000 kWh ÷ 250 kW = 2.000 h (Benutzungsstunden).

Bestellleistung
Ist die vom Kunden bestellte Leistung (auf Grund von Prognosen) für den vertraglich festgelegten Zeitraum. Bestelleistungen können für unterschiedliche Zeiträume festgelegt werden, z.B. täglich, monatlich oder jährlich.

Bilanzkreis
Mit der neuen Verbändevereinbarung wurde durch die Einführung von Bilanzkreisen für einen Händler oder bilanzverantwortlichen Endkunden die Möglichkeit geschaffen, alle tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb eines Regelgebietes zu saldieren.

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C

cos f
Cosinus des Winkels f (phi), siehe Leistungsfaktor

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D

Distribution Code
In Anlehnung an den GridCode für das Übertragungsnetz, gibt es einen sog. "Distribution Code" mit den Netz- und Anschlussregeln für das Verteilernetz. Im Mittelpunkt stehen dabei Regelungen, die den Stromkunden zu einem gegenüber der Verbändevereinbarung vereinfachten Netzzugang verhelfen können. Eine wichtige Rolle spielen dabei die typisierten Lastprofile, mit denen sich teure Messtechnik vermeiden lässt.

Durchleitung
Wettbewerb setzt voraus, dass Stromkunden zu anderen Versorgern wechseln können - und das erfordert den Zugang von Wettbewerbern in das ehemals geschlossene Versorgungsgebiet. Dies kann einmal durch den Bau einer Direktleitung zum Kunden geschehen oder zum anderen durch die Nutzung der vorhandenen Netze durch Dritte gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts. Diese so genannte Durchleitung gilt als das zentrale Wettbewerbsinstrument. Jeder Anbieter von Strom hat grundsätzlich Anspruch auf Zugang zum Netz eines jeden Versorgungsunternehmens / Netzbetreibers.

Durchleitungsgebühr   ->  Netznutzungsentgelt

DVG
Deutsche Verbundgesellschaft

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E

Eigenerzeugung
Unter "Eigenerzeugung" versteht man die Erzeugung von Strom in unter Eigenregie betriebenen Anlagen, wie z.B. Blockheizkraftwerken, Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Meist wird nicht der komplette Strombedarf, sondern nur ein Teil dessen (z.B. Grundlast) selbst erzeugt, der restliche Strom extern eingekauft. Wenn Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom den erzeugten Strom ganz oder teilweise an rechtlich selbstständige Dritte liefern, gelten sie als Versorger, unabhängig von Art und Größe der Stromerzeugungsanlagen. Eigenerzeuger ist nicht, wer Notstromaggregate oder Stromerzeugungsanlagen in Schiffen oder Flugzeugen betreibt.

EnWGr
siehe Energiewirtsdchaftsgesetz

Energie
Elektrische Energie wird in Wattsekunden (Ws) oder Kilowattstunden (kWh) angegeben. Ein Beispiel: Eine Glühbirne hat eine Leistungsaufnahme von 100 W. Brennt diese 10 Stunden lang, so ergibt sich dadurch eine "verbrauchte" Energiemenge von 10 Std. x 100 W = 1000 Wattstunden (Wh) oder einer Kilowattstunde (kWh).

Energie-Broker
siehe Energie-Makler

Energiehändler
Händler tätigen ihre Geschäfte auf eigene Rechnung, kaufen also Energie (Strom) ein, um sie gewinnbringend wieder zu verkaufen. Die Stromhändler oder "Trader" benötigen zudem eine Genehmigung entsprechend § 3 Energiewirtschaftsgesetz. Energiehändler organisieren den bilateralen Stromhandel, neben dem ein anonymer Handel an der Börse entsteht.

Energie-Makler
Häufig werden die Funktionen des Maklers mit denen der Händler verwechselt. Makler vermitteln nur Verträge und haben es zudem mit stets wechselnden Auftraggebern zu tun.
Der Makler ist selbst nicht Vertragspartei, er nimmt vielmehr im Marktgeschehen immer die Stellung eines Dritten ein. Seine Aufgabe ist es, das Umsatzgeschehen auf dem Markt zu fördern. Seine Dienstleistungen sind Marktdienstleistungen. Sie bestehen im Wesentlichen in der Information über konkrete aktuelle Vertragsmöglichkeiten am Markt ("Nachweise"), im aktiven Vermitteln von Verträgen zwischen den Marktparteien und in der Beratung der Auftraggeber.

Energiesteuer
Die Energiesteuer wird seit April 1999 auf Energieträger, wie Benzin/Diesel, Heizöl, Erdgas sowie Strom erhoben. Die Bundesregierung hat sich auf vier weitere Stufen der Ökosteuer verständigt, die jeweils zu Beginn der Jahre 2000 bis 2003 in Kraft treten soll. Die Steuer auf Benzin und Diesel wird bis 2003 in den vier Stufen jeweils um 3,07 Ct/l (6,0 Pf/l) erhöht. Außerdem steigt die Stromsteuer jeweils um 0,26 Ct/kWh (0,5 Pf/kWh).

Energie-Trader
siehe Energiehändler

Energiewirtschaftsgesetz
Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 29. 4. 1998 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 23, S. 730). Die Liberalisierung des Strommarkts geht auf das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zurück, das der Bundestag im April 1998 beschlossen hat. Der Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit.

Engpassleistung
Die Engpassleistung eines Kraftwerksblocks oder eines Kraftwerks ist die höchste Dauerleistung, die unter Normalbedingungen ausfahrbar ist. Sie ist durch den leistungsschwächsten Anlagenteil (Engpass) begrenzt, sie wird durch Messungen ermittelt und auf Normalbedingungen umgerechnet.

Erneuerbare Energien
Unter erneuerbaren Energien versteht man Energieträger, die im Gegensatz zu fossilen Energien (Erdöl, Erdgas oder Kohle) nachwachsen oder im unbegrenzten Maße zu Verfügung stehen - also Erdwärme, Sonne, Wasser, Wind und Biomasse. In Deutschland spielt allerdings nur die Wasserkraft eine größere Rolle: 3,5 Prozent des Stroms kommen von Stauwerken und Talsperren. Sonnenkraft und Windenergie hingegen lassen sich ohne Subventionen kaum oder nicht wirtschaftlich nutzen.

EVU
EVU steht für Energieversorgungsunternehmen. Darunter sind Unternehmen zu verstehen, die entweder den angebotenen Strom selbst erzeugen oder den Strom einkaufen, um ihn über das eigene oder fremde Netze an die Stromnutzer wieder zu verkaufen (bspw. Stadtwerke). Sie treten im freien Markt, neben den Energiehändlern oder Energie-Traders als Stromanbieter auf. Auch nach dem Stromsteuergesetz sind Versorger naturgemäß in erster Linie Stromversorgungsunternehmen, Stromverkäufer und Stromhändler. Aber auch Unternehmen anderer Wirtschaftszweige können ungewollt zu Versorgern werden, denn Versorger im Sinne des StromStG ist ein Unternehmen, das Strom an rechtlich Selbstständige bzw. Dritte abgibt (StromStG § 2 Abs. 1 und StromStV § 1). Die Eigenschaft eines Versorgers nach StromStG steht nicht im Zusammenhang mit derjenigen eines Versorgers nach dem Energiewirtschaftsgesetz.

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F

Fahrplanlieferung
Der Kunde oder ein Versorgungsunternehmen erstellt entsprechend seiner zu erwartenden Abnahme im monatlichen, wöchentlichen oder täglichen Rhythmus einen Fahrplan, welcher beim übergeordneten Versorger angemeldet wird. Der Energielieferant hat somit wiederum die Möglichkeit, sich auf die bestellte Energiemenge einzustellen und auch entsprechend zu disponieren.

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G

GridCode
Der GridCode der Deutschen Verbundgesellschaft DVG enthält neben den Regeln für die Nutzung der Verbundnetze auch Ausführungen zur Erbringung der Systemdienstleistungen und zur Verrechnung der entstehenden Kosten auf die Kunden. Die Verbändevereinbarung sieht eine Verrechnung der Systemdienstleistungen analog der Verrechnung der Netzkosten, in Abhängigkeit von der maximal durchgeleiteten Leistung unter Berücksichtigung eines Gleichzeitigkeitsgrades vor. Demgegenüber sollen nach DVG-GridCode die Kosten für die Erbringung der Systemdienstleistungen auf die endverbrauchte Energie inklusive Eigenerzeugung verrechnet werden. Eine derartige Verrechnung wird als Bruttomethode bezeichnet. Bei der Nettomethode hingegen werden nur die Energien und/oder Leistungen berücksichtigt, die über die entsprechende Netzebene übertragen werden. Eigenerzeugung wird bei der Nettomethode nicht berücksichtigt.

Grüner Strom
Unter "Grüner Strom" versteht man gemeinhin Strom, der aus regenerativen Energiequellen (z.B. Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse) erzeugt wird.

Grundlast
Ist die permanent benötigte Leistung in einem Energieversorgungssystem, die konstant über 24 Stunden täglich benötigt wird. Gebraucht wird diese permanente Leistung im Haushalt beispielsweise für Kühlaggregate, Geräte in Stand-By-Betrieb wie Fernseh- und Videogeräte, Haustechnik (Umwälzpumpen für Heizung und evtl. Warmwasserversorgung) und andere permanente Verbraucher. In öffentlichen Gebäuden kommen Beleuchtungseinrichtungen und Klimageräte hinzu. Im Industriebereich werden Maschinen im Schichtbetrieb oft 24 Stunden am Tag genutzt, die Lebensmittelindustrie benötigt Kühlhäuser zur Lagerung von Kühlgut. Der Grundlastbedarf kann nicht durch den Einsatz von Wind- oder Solarenergie aus unserem Land gedeckt werden, solange keine praktikable Möglichkeit der Speicherung elektrischer Energie verfügbar ist. Praktikabel bedeutet hier, dass die Energiebilanz des Speichers über seine Lebensdauer positiv sein muss; in anderen Worten: Wenn zur Herstellung des Speichers mehr Energie investiert werden muss, als er während seiner Lebensdauer speichern kann, ist ein solcher Speicher ein Energieverbraucher.

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H

Hausanschluss
Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Niederspannungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung (abweichende Regelungen sind möglich).

Hochspannung
Hochspannung dient zur regionalen bis überregionalen Energieübertragung. Die Spannungsebene ist definiert ab 60.000 Volt bis 150.000 Volt (60 kV bis 150 kV), gebräuchliche Spannungsebene ist 110 kV.

Höchstleistung
Höchstleistung ist die größte elektrische Leistung in Kilowatt (kW), die während einer bestimmten Zeitspanne aufgetreten ist., z.B. Jahres-Höchstleistung, Monats-Höchstleistung, Tages-Höchstleistung.

Höchstspannung
Dient zur überregionalen Energieübertragung. Die Spannungsebene ist definiert ab 150.000 Volt (150 kV). Gebräuchliche Spannungsebenen sind 220 kV und 380 kV.

Hochtarif
In der Hochtarifzeit (z.B. tagsüber) ist Strom auf Grund der höheren Netzlast und somit der höheren Ausnutzung der Kraftwerke teurer als in der Niedertarifzeit (z.B. Nacht). Voraussetzung für die Nutzung und separate Messung von billigem Nachtstrom ist ein Zweitarifzähler.

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I

Inselbetriebe
Hierbei handelt es sich um Stromerzeugungsanlagen, die nicht unbedingt im Netzparallelbetrieb gefahren werden müssen. Die Anlagen besitzen eigenständige Einrichtungen, um die notwendige Versorgungsspannung z.B. 400 Volt und Frequenz von 50 Hz zu erzeugen. Solche Einrichtungen sind dringend notwendig in Krankenhäusern und Kliniken.

IPP
IPP steht für independent power producer. Das sind reine Energieerzeuger, die kein eigenes Netz zur Energieverteilung besitzen, also auf Fremdnetze angewiesen sind.

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J

Jahresbenutzungsdauer
Die Jahresbenutzungsdauer ist ein theoretischer Wert, der die Menge an Strom in h/a (Volllaststunden) angibt, der bei maximaler Leistung verbraucht worden wäre. Sie wird berechnet als Quotient aus der Jahresenergie und der maximalen Leistung. Die Jahresbenutzungsdauer gibt auch den Grad der Ausnutzung von Kraftwerken an. Kernkraftwerke sind z.B. Grundlastkraftwerke und besitzen eine typische Jahrenutzungsdauer von 7.500 Stunden während Pumpspeicherkraftwerke mit einer Nutzungsdauer von etwa 800 Stunden typische Spitzenlastkraftwerke sind.

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K

Kernkraftwerk
In einem Kernkraftwerk zerfällt Uran in einer kontrollierten Kettenreaktion in kleinere chemische Elemente. Bei diesem Zerfall wird Wärme frei, die das Wasser im Reaktordruckbehälter aufheizt. Über die Steuerstäbe im Reaktor kann man die Geschwindigkeit des radioaktiven Zerfallsprozesses steuern und so regeln, wie stark das Wasser erwärmt wird. Da dieses Wasser radioaktiv ist, wird die Wärme im Dampferzeuger in einen zweiten Wasserkreislauf übertragen. Der Wasserdampf in diesem Kreislauf treibt dann eine Turbine und einen Generator an, der den elektrischen Strom erzeugt. Das Wasser in diesem zweiten Kreislauf bleibt aber nur in Bewegung, wenn man es hinterher wieder abkühlt, so dass hinter der Turbine ein niedrigerer Druck herrscht. Dazu werden riesige Kühltürme benötigt, in denen der Wasserdampf meist mit Wasser aus einem nahen Fluss abgekühlt wird.

Kilowatt
Das Kilowatt (kW) (1.000 Watt) ist die Einheit für die elektrische Leistung.

Kilowattstunde
Die Kilowattstunde (kWh) ist eine -Energie-Einheit. Sie wird insbesondere im Zusammenhang mit der Stromnutzung verwendet. Wir ein Verbraucher mit einer Leistung von 100 Watt (W) über den Zeitraum von 10 Stunden betrieben, wird eine elektrische Arbeit von 100 W × 10 h = 1.000 Wh = 1 kWh verbraucht.

Kohlekraftwerk
In einem Kohlekraftwerk wird Kohle verbrannt, um Wasserdampf zu erzeugen. Dieser wird dann wie beim Kernkraftwerk von einer Turbine und einem Generator in Strom umgewandelt und anschließend wieder abgekühlt. Da bei der Verbrennung von Kohle große Mengen Abgase entstehen, benötigt man eine mehrstufige Reinigungsanlage. Dort wird aus den Abgasen u. a. der in der Kohle enthaltene Schwefel herausgefiltert. Ein Abfallprodukt dieser Rauchgasentschwefelung ist so genannter REA-Gips (REA=RauchgasEntschwefelungsAnlage), der dann zum Bauen eingesetzt werden kann.

Konzessionsabgaben
Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege (Wegerecht), für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen entrichten. Dabei gelten je nach Größe der Gemeinde für Tarifkunden unterschiedliche Sätze. Je nach Größe von Stadt oder Gemeinde können das bis zu 2,39 Ct/kWh für die Kilowattstunde (kWh) sein. Im Gegensatz zu den Tarifkunden gilt für Sondervertragskunden lediglich ein Höchstsatz von 0,11 Ct/kWh. Die Konzessionsabgaben sind bei den Angeboten für Tarifkunden (bspw. Haushalte) bereits im Preis enthalten. Die Konzessionsabgaben im Einzelnen: Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach §9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, 0,61 Ct/kWh, Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden bis 25.000 Einwohner 1,32 Ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh, über 500.000 Einwohner 2,39 Ct/kWh. Maßgeblich ist die jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. Bei der Belieferung von Sondervertragskunden mit Strom beträgt die Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh.

Kraft-Wärme-Kopplung
Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme (KWK-Systeme) werden für die Erzeugung von Strom betrieben, bei denen gleichzeitig die dabei entstehende Wärme zur weiteren Nutzung ausgekoppelt wird. Technisch ausgelegt werden sie üblicherweise zur Wärmebedarfsdeckung. In Heizkraftwerken (HKW) kommen heute folgende technische Systeme zum Einsatz: Motor-Kraftwerke (BHKW), Gasturbinen (GT), Gas- und Dampfturbinen (GuD) auf Erdgasbasis oder als Gas-Kohle-Verbundblöcke. Bei den BHKW und den GT bewirkt die Abwärmenutzung keinerlei Einbußen beim elektrischen Wirkungsgrad. Die Wärmekopplung bei DT, die eine Erhöhung des Gesamtwirkungsgrades bedeutet, hat einen Rückgang der elektrischen Leistung zur Folge, je nach gewähltem Gegendruck bzw. entsprechend der Dampfentnahme. Als Brennstoffe kommen je nach Technologie Erdgas, Diesel, Kohle, Biogase oder feste Biomasse in Frage. Ein Brennstoffmix wie etwa bei Gas-Kohle-Verbundblöcken oder Biomasse-Kohle-Wirbelschichtanlagen ist ebenfalls möglich.

Kraftwerk
Kraftwerke (oder auch Elektrizitätswerke) sind Anlagen zur Erzeugung elektrischer Energie. Beim Dampfkraftwerk wird durch Verbrennen von Stein- oder Braunkohle, Öl oder Gas Wasser verdampft. Der Dampf treibt den Turbosatz (Turbine und Generator) an. Im Kondensator wird der Abdampf durch Kühlen kondensiert (Kondensationskraftwerk). Beim Heizkraftwerk wird der Abdampf für industriellen Wärmebedarf bzw. zur Fernheizung genutzt. Beim Kernkraftwerk bzw. Atomkraftwerk tritt an die Stelle des Kessels im Dampfkraftwerk der Kernreaktor. Gasturbinen-Kraftwerke werden mit den aus der Brennkammer strömenden Verbrennungsgasen von leichtem Heizöl, Erd- bzw. Raffineriegas betrieben. Bei Wasser-Kraftwerken gibt es verschiedene Formen: Beim Laufwasserkraftwerk wird aufgestautes Flusswasser unmittelbar genutzt. Beim Speicherkraftwerk entnimmt man das Wasser aus einem hoch gelegenen natürlichen oder künstlichen See mit Talsperre. Ist der Wasserzufluss zu gering, baut man Pumpspeicherwerke: Mit Nachtstrom wird Wasser in das Speicherbecken gepumpt. Beim Gezeitenkraftwerk wird eine Bucht mit Tidenhub von mindestens 3 m durch einen Damm vom Meer abgetrennt, so dass bei Ebbe und Flut das jeweils aus- und einströmende Wasser Turbinen antreibt. Beim Windkraftwerk nutzt man die Windenergie, meist durch in Windparks angeordnete Anlagen. Beim Sonnenkraftwerk gewinnt man elektrische Energie entweder durch direkte Umwandlung der Sonnenenergie in Solarzellen oder indem man im Sonnenofen Dampf zum Antrieb eines Generators erzeugt. Beim geothermischen Kraftwerk nutzt man die thermische Energie des Erdinneren durch Anzapfen von natürlichen Dampfquellen.

Kundenanlage
Kundenanlage ist die Gesamtheit der Anlage ab der Haupt- und Verteilungssicherung (Zähleranlage), die vom Kunden betrieben wird.

KWK
siehe Kraft-Wärme-Kopplung.

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L

Lastabwurf
siehe Maximumüberwachung

Lastführung
Beeinflussung der Leistungsinanspruchnahme von angeschlossenen Verbrauchern.

Lastgänge
siehe Lastprofile

Lastprofile
Ein Lastprofil oder Lastgang wird erstellt, indem man die Leistungsaufnahme (Leistung) bzw. das damit zusammenhängende Stromabnahmeverhalten über einen definierten Zeitraum (z.B. Tag oder Jahr) aufnimmt. Um kostspielige Leistungsmessungen zu vermeiden, müssen für kleine Kunden für die Abrechnung zwischen Netzbetreibern und Stromanbietern die Leistungswerte anhand plausibler Annahmen (sog. synthetische Lastprofile) festgelegt werden. Um Kleinkunden anhand von Lastprofilen abrechnen zu können, muss jedem Kunden ein Lastprofil zugeordnet werden.

Leistung
Die elektrische Leistung beschreibt die Intensität, mit der zu einem Zeitpunkt Energie erzeugt oder verbraucht wird (Leistung=Arbeit pro Zeit). Je höher die Leistung eines elektrischen Geräts ist, desto mehr Energie (d.h. Arbeit) wird in einer Zeiteinheit verbraucht. Einheit: Watt (W) oder Kilowatt (kW). Bei der elektrischen Leistung werden unterschieden: Wirkleistung (P), Blindleistung (Q), Scheinleistung (S). Ein Beispiel: Eine Glühbirne hat eine Leistungsaufnahme von 100 W. Brennt diese 10 Stunden lang, so ergibt sich dadurch eine "verbrauchte" Energiemenge von 10 Std. × 100 W = 1.000 Wattstunden (Wh) oder einer Kilowattstunde (kWh).

Leistungsfaktor
Der Leistungsfaktor cos f ist der Quotient aus Wirkleistung und Scheinleistung, entsprechend dem Cosinus des Winkels f im rechtwinkligen Dreieck zwischen Wirk- und Scheinleistung. Der Leistungsfaktor ist ein Maß dafür, in welchem Umfang neben Wirkleistung auch Blindleistung beansprucht wird.

Leistungspreis
Der Leistungspreis beinhaltet die Kosten, die für die Bereitstellung des Stroms anfallen. Er umfasst die Kosten für die Vorhaltung der benötigten Erzeugungskapazität (Fixkosten des Elektrizitätswerks), der Umspannwerke und des Verteilungsnetzes.

Letztverbraucher
Der Begriff "Letztverbraucher" ist im Zusammenhang mit der Stromsteuer relevant. Im Stromsteuergesetz sind Letztverbraucher von den Energieversorgern sowie den Eigenerzeugern zu unterscheiden. Letztverbraucher im Sinne des StromStG ist eine rechtlich selbstständige Einheit, die Strom bezieht und/oder selbst erzeugt, aber keinen Strom an rechtlich selbstständige Dritte verkauft. Ein Unternehmen (im Sinne von StromStG § 2 Abs. 4) kann sowohl Letztverbraucher als auch Versorger sein. Letztverbrauchende Unternehmen sind solche, die Strom nur für eigene betriebliche Zwecke einsetzen.

Lieferspannung
siehe Abnahmestelle

Lieferung und Bezug
Lieferung ist die Einspeisung von Elektrizität in die Kundenanlage, Bezug ist die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz des EVU, beides auf Grund eines Vertrages gegen Entgelt. Lieferung und Bezug können auch zwischen EVU und EVU und zwischen EVU und Eigenerzeuger erfolgen.

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M

Maximumüberwachung
Sind technische Einrichtungen, die vollautomatisch den Lastgang eines Betriebes bzw. eines Stromversorgungsunternehmens überwachen. In Abhängigkeit der im Vorfeld gesetzten Prioritäten kann die Maximumüberwachungsanlage stromintensive Verbraucher vom Netz abschalten oder regeln bzw. Stromerzeugungsanlagen einschalten. Maximumüberwachungsanlagen dienen zur Reduzierung der Leistungsspitzen zu lastintensiven Zeiten.

Megawattstunde
1 Megawattstunde (MWh) = 1.000 >Kilowattstunden (kWh)

Messperiode
Messperiode ist eine sich ständig wiederholende Zeitspanne (z.B. 1/4 Stunde oder 96 Stunden), in der die jeweils bezogene elektrische Arbeit erfasst wird, um hieraus die in der jeweiligen Messperiode in Anspruch genommene mittlere Leistung bzw. die Leistungswerte festzuhalten. Die Wiederholung der Messperiode erfolgt in einem Zeittakt entsprechend der vollen Messperiode (z.B. bei den im 15-Minuten-Takt aufeinanderfolgenden 1/4-Stunden-Messperioden) oder, bei längeren Messperioden in einem kürzeren Zeittakt mit sich überlappenden Messperioden (z.B. 60-Minuten-Takt bei der "gleitenden" Feststellung der 96-Stunden-Leistung).

Mittelspannung
Mittelspannung dient zur Energieübertragung im regionalen Bereich und auch zur direkten Versorgung größerer Sondervertragskunden. Der Spannungsbereich ist definiert zwischen 1.000 Volt und 60.000 Volt (1 kV bis 60 kV), gebräuchlich sind 10 kV, 20 kV, und 30 kV.

Momentanleistung
Momentanleistung ist der Augenblickswert der elektrischen Leistung.

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N

Nachtstrom
Strom, der zu bestimmten Niedrigtarifzeiten nachts und ggf. am Wochenende bezogen wird. Nachtstrom wird mittels Zweitarifzähler oder separatem Nachtstromzähler für Speicheranlagen gemessen und mit eigenen Tarifen abgerechnet.

Nennleistung
Nennleistung ist die höchste Dauerleistung, für die eine Erzeugungs-, Übertragungs- oder Verbrauchsanlage ausgelegt ist. Die Nennleistung ist im Allgemeinen aus dem Typenschild ersichtlich.

Netz
Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlagenteile zur Übertragung und Verteilung elektrischer Energie. Das Netz kann u.a. nach Aufgaben, Betriebsweise, Spannung und nach Besitzverhältnissen benannt werden. In der Bundesrepublik betreiben sechs Unternehmen (Bewag, EnBW Transportnetze, E.ON Netz, HEW, RWE Net und VEAG) Übertragungsnetze und nehmen die Aufgabe des systemverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers wahr. Die Koordination der sechs Verbundunternehmen erfolgt über einen Verband, den Verband der Netzbetreiber (VDN) e.V. beim VDEW. Europaweit (ohne Skandinavien, Großbritannien und Irland) sind die systemverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber in der UCPTE zusammengeschlossen. Jeder Übertragungsnetzbetreiber in der UCPTE betreibt in eigener Verantwortung sein Übertragungsnetz. Verbunden sind diese Einzelnetze durch Kupplungen, die im ungestörten Betrieb geschlossen sind, bei Störungen in Nachbarnetzen jedoch in kürzester Zeit geöffnet werden. Die Systemverantwortung beinhaltet die Aufgabe, Spannung, Frequenz und Unterbrechungsfreiheit der Versorgung im jeweiligen RegeIbereich zu gewährleisten (Systemdienstleistungen). Hierzu hält jeder der sechs deutschen Übertragungsnetzbetreiber soviel Kraftwerkskapazität vor, daß definierte Qualitätsmerkmale auch bei geöffneten Kupplungen zu den Nachbarnetzen erhalten bleiben.

Netzanbindungs-Vertrag
Erhält ein Stromanbieter Netzzugang, schließen Stromkunde und Netzbetreiber einen Netzanbindungsvertrag, in dem die Bedingungen für die Durchleitung, insbesondere das Entgelt (Durchleitungsgebühren), festgelegt werden. Derzeit wird der Abschluss eines Netzanbindungsvertrages in der Regel vom Stromanbieter noch flankiert.

Netzbetreiber
siehe Netz-Betriebsführung

Netz-Betriebsführung
Unter Netz-Betriebsführung wird die Netzüberwachung, die Sicherstellung der Netzsicherheit, die Durchführung der Netzoptimierung und die Leistungs-/Frequenzregelung inklusive aller zugeordneten Aufgaben verstanden. Die Netz-Betriebsführung wird vom Netzbetreiber erbracht.

Netzeinspeisung
Einspeisung erzeugten Stroms in ein Netz, das für die allgemeine Versorgung verwendet wird. Für Elektrizitätsunternehmen besteht die gesetzliche Verpflichtung, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen (Windenergie, Solarstrom) für einen festgesetzten Preis abzunehmen.

Netzkosten
siehe Durchleitungskosten

Netznutzungsentgelt
Steht dem Netzbetreiber für die durchgeleitete Energie Dritter zu. Das Netznutzungsentgelt beinhaltet die Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen Spannungsebenen, den Systemdienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung sowie der anteiligen Übertragungsverluste. Der Stromversorger muss für die Durchleitung von Strom zum Stromkunden an den Netzbetreiber das so genannte Netznutzungsentgelt entrichten. Die Höhe dieses Entgelts basiert auf der so genannten Verbändvereinbarung, die am 13.12.2001 in überarbeiteter Form als "Verbändevereinbarung II plus" von den beteiligten Verbänden unterzeichnet wurde. In den Strompreisen, die für die Privathaushalte angeboten werden, sind die Netznutzungsentgelte bzw. Durchleitungsgebühren bereits enthalten. Ein separater Netzanbindungsvertrag zwischen dem Netzbetreiber und dem Privatkunden ist derzeit nicht erforderlich.

Alternativ ist das eigentlich zur Durchleitung verpflichtete Versorgungsunternehmen, das gleichzeitig Netzbetreiber ist, berechtigt, bei gleichwertigem Marktergebnis nach Einholung einer sog. Bewilligung die Versorgung dieses Abnehmers selbst durchzuführen, muss dafür aber den fremd erzeugten Strom unter Abzug des Durchleitungsentgelts abnehmen und vergüten.

Netzparallelbetrieb
Ist das Betreiben von Stromerzeugungsanlagen parallel zur öffentlichen Stromversorgung. Im Falle einer Versorgungsunterbrechung seitens des Netzbetreibers muss sicher gestellt sein, dass sich die Stromerzeugungsanlage sofort und eigenständig vom Netz trennt, damit eine Rückspeisung der Erzeugungsanlage in das öffentliche Netz ausgeschlossen ist.
Netzrückwirkung
Sind Beeinflussungen der Qualität "Produktes Strom", bspw. auf Spannung und Frequenz. Beispiel: Kompensationsanlagen oder Frequenzumformer, die mit der Phasenanschnittsteuerung arbeiten, können zu entsprechenden Beeinflussungen der sinusförmigen Wechselspannung führen. Daraus resultierende Spannungsschwankungen oder -spitzen können sich wiederum bei anderen empfindlichen Einrichtungen in benachbarten Netzbereichen wie z.B. Computeranlagen, elektronischen Steuerungen etc. negativ bemerkbar machen und zu Störungen führen.

Netzzugang
Primär kann ein so genannter, nach § 6 EnWG verhandelter Netzzugang beansprucht werden. Dazu schließt der Stromanbieter mit einem Kunden einen Versorgungsvertrag. Um die Doppelverlegung von Leitungen zu vermeiden, ist der Netzbetreiber im Gebiet des Stromkunden verpflichtet, diesen Abnehmer zu den Konditionen des neuen Versorgungsvertrages mit Elektrizität zu bedienen. Gegenüber dem dritten Stromanbieter besteht ein Anspruch auf Zahlung von angemessenen Durchleitungsgebühren. Die Durchleitung ist allerdings möglicherweise unzumutbar, wenn dadurch Elektrizität aus fernwärmeorientierten, umwelt- und ressourcenschonenden sowie technisch-wirtschaftlich sinnvollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien verdrängt und ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlagen verhindert wird (§ 6 Abs. 3 EnWG). Der Gesetzgeber hat also eine gewisse Priorität für die umweltverträgliche Elektrizitätserzeugung gesetzt.

Niederspannung
Dient der Tarifkunden-Ortsnetzversorgung. Die Spannungsebene ist definiert bis 1.000 Volt (1 kV), gebräuchlich sind 230/400 Volt.

Niedertarif
In der Schwachlastzeit bieten die Stromversorger in der Regel einen niedrigeren Strompreis (Niedertarif NT) an, um eine gleichmäßigere Auslastung ihrer Kraftwerke zu erreichen. Damit ist die Schwachlastregelung für Kunden interessant, bei denen ein größerer Anteil des Stromverbrauchs in der Schwachlastzeit anfällt. Diese liegt meistens in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Die Zeiten variieren je nach Anbieter. Damit der Stromverbrauch nach Hoch- und Niedertarif unterschieden werden kann, muß ein Zweitarifzähler eingebaut werden, der wiederum einen höheren Verrechnungspreis zur Folge hat.

Notstromaggregat
Sind technische Einrichtungen, die notwendig werden, um im Falle des Spannungsausfalls die komplette oder teilweise Aufrechterhaltung der Stromversorgung zu realisieren. Notstromanlagen gibt es in den verschiedensten Bautypen z.B. Batterieanlagen für die Realisierung einer Notbeleuchtungsanlage, als unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für Telefonanlagen, Computersysteme u.ä. Für die Abdeckung größerer Versorgungsbereiche werden in der Regel dieselbetriebene Generatoren eingesetzt.

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O

Ökosteuer
siehe Energiesteuer

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P

Programmlieferung
Im Gegensatz zur Bandlieferung wird bei einer Programmlieferung für verschiedene Zeiten (z.B. nach Tageszeiten oder Wochentagen) gestaffelt, eine jeweils unterschiedliche Leistung bestellt.

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R

Regelgebiete
Die Bundesrepublik ist in sechs Regelgebiete oder Verbundnetze folgender EVU eingeteilt: Bewag, EnBW Transportnetze, E.ON Netz, HEW, RWE Net und VEAG.

Reserveleistung
Reserveleistung ist diejenige elektrische Leistung, die ein EVU einem Kunden mit Eigenanlagen zur Stromerzeugung für den Fall zur Verfügung hält, dass diese vorübergehend durch eine Störung ganz oder teilweise ausfallen oder wegen einer Revision stillgesetzt werden.

Reziprozitätsklausel
Der Reziprozitätsgrundsatz ist als so genannte "Schutzklausel" konzipiert worden. In der Fassung des Artikel 4 § 2 des Gesetzes zur Neuordnung des EnWG besagt sie, dass Netzbetreiber bis zum 31. Dezember 2006 den Netzzugang verweigern können, wenn Elektrizität aus dem Ausland an einen Kunden geliefert werden soll, der aus spiegelbildlicher Sicht in dem betroffenen Mitgliedstaat dort nicht ebenfalls durch Dritte beliefert werden könnte. Diese Regelung betrifft überwiegend Verteilerunternehmen (Verteilernetz), da die vorhandenen Gesetze und die bereits bekannten Gesetzentwürfe der Nachbarstaaten fast ausnahmslos die Verteilerunternehmen nicht sofort in vollem Umfang als zugelassene Kunden behandeln. Allein Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von mehr als 100 Gigawattstunden pro Betriebsstätte fallen in jedem Fall aus dem Anwendungsbereich der Reziprozitätsklausel heraus, weil die Stromrichtlinie den Mitgliedstaaten verbindlich aufgibt, diese Kunden zuzulassen.

Ringnetz
Netz mit Ringleitungen, die von einer Anlage ausgehen und wieder zu ihr zurückführen. Eine Ringleitung kann offen oder geschlossen betrieben werden.

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S

Scheinleistung
Scheinleistung ist die geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung. Sie ist u.a. für die Auslegung elektrischer Anlagen maßgebend.

Schwachlasttarif
siehe Niedertarif

Sonderkunden
siehe Sondervertragskunden

Sondervertragskunden
Sondervertragskunden sind alle Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Mit ihnen sind besondere Versorgungsbedingungen und/oder Preise in einem Sondervertrag vereinbart. Sie können je nach Größenordnung aus dem Niederspannungsnetz als auch aus dem Mittel- oder Hochspannungsnetz versorgt werden.

Sonnenenergie
Es existieren zwei Technologien zur Erzeugung von Energie aus Sonnenenergie: Photovoltaikanlagen erzeugen Strom direkt aus Sonnenlicht , während Sonnenkollektoren Dampf bzw. Warmwasser erzeugen.

Spannung
Physikalisch ist die Spannung U die potenzielle Energie W einer Ladung Q und damit als U= W/Q definiert. Die Einheit ist Volt (V). Die "Verteilung" von Strom vom Kraftwerk zu den Verbrauchern erfolgt über verschiedene Spannungsebenen. Dabei ist die Niederspannung (0,4 kV) nach der Höchstspannung (380 kV) sowie der Mittelspannung (z.B. 10 oder 20 kV) die letzte Netzebene, aus der die meisten Stromverbraucher gespeist werden.

Spannungsebene
Die Stromübergabe an den Endverbraucher erfolgt für Haushalte und Gewerbetreibende in der Regel auf der Niederspannungsebene (400 Volt bzw. 0,4 Kilovolt). Einrichtungen mit einem hohen Energiebedarf bspw. Industriebetriebe, werden häufig über die Mittelspannungsebene (10 Kilovolt) beliefert.

Spannungsregelung
Halten der Netzspannung innerhalb eines vorgegebenen Sollwertbereiches.

Spotgeschäfte
Spotgeschäfte sind Kurzfristgeschäfte und können sowohl bilateral (OTC) als auch über die siehe Börse abgewickelt werden. Dort werden Stromüberschüsse, die kurzfristig zu vergeben sind, gehandelt.

Station
Der Teil eines elektrischen Netzes, der an einem bestimmten Ort hauptsächlich die Enden der Übertragungs- oder Verteilungsleitungen, Schaltanlagen, Gebäude und möglicherweise Transformatoren umfasst. Eine Station enthält im allgemeinen Einrichtungen für Zwecke der Netzsicherheit und -führung (z.B. Schutzeinrichtungen). Die Station kann entsprechend der Art des Netzes, der Spannungsebene, der Zweckbestimmung, der Bauweise näher gekennzeichnet werden. Beispiel: Verteilungsstation, 20-kV-Station, Maststation.

Steuern
siehe Stromsteuern; Energiesteuern

Strahlennetz
Netz, dessen Leitungen von einem Einspeisepunkt strahlenförmig ausgehen, d.h. nur von einem Ende gespeist werden.

Strom
Physikalisch wird unter elektrischem Strom die Bewegung von Ladungen (Elektronen) in elektrischen Leitern verstanden. (Siehe Stromstärke.)

Stromabnahmemenge
Die Stromabnahmemenge ist die Strommenge in kWh, die über einen festgelegten Zeitraum (z.B. über ein Jahr) für die Deckung des Strombedarfs benötigt wird.

Strombörse
Die Strombörse dient als institutionalisierter Handelsplatz für Strom. Dort werden sowohl standardisierte als auch "maßgeschneiderte" Produkte - das heißt Verträge über Stromlieferungen - gehandelt. Der Handel an Börsen verringert im Gegensatz zum bilateralen Handel (OTC) die Transaktionskosten, da er den Partner automatisch vermittelt. Vor allem aber minimiert er das Ausfallrisiko für seine Teilnehmer und trägt zur Markttransparenz bei. Als Grundlage für die Errichtung einer deutschen Strombörse soll das Konzept der Frankfurter Deutsche Börse AG dienen. Die European Energy Exchange (EEX) (früher German Energy Exchange (GEX)) ist im Frühjahr 2000 in Frankfurt am Main gestartet. Die Deutsche Börse verfügt mit dem Eurex-System über ein anerkannt leistungsstarkes elektronisches Handelssystem für Terminkontrakte. Außerdem kooperiert sie mit der weltweit führenden Energiebörse, der Nymex ( New York Mercantile Exchange). In Frankfurt sollen - entgegen ursprünglicher Absichten - neben Terminkontrakten zur Risikoabsicherung bei längerfristigen Liefer - und Preisvereinbarungen, auch kurzfristig verfügbare Strommengen (Spotmarkt) gehandelt werden. Im Gespräch für Spotmärkte ist aber weiterhin auch Leipzig. Die Leipziger Strombörse LPX hat mit der skandinavischen Strombörse Nord Pool einen erfahrenen Partner. Weitere Strombörsen in Europa gibt es bereits in Amsterdam (Amsterdam Power Exchange (APX)), London sowie in Skandinavien (Nord Pool).

Strombroker
siehe Strommakler

Stromhandel
siehe Stromhändler

Stromhändler
Stromhändler beziehen Strom von den Erzeugern und versuchen diesen an ihre Kunden weiterzuverkaufen. Im Gegensatz zu Strommaklern kaufen sie den Strom erst auf eigene Rechnung und suchen dann die Abnehmer. Finden sie einen Abnehmer, dann sorgen sie dafür, dass der angeforderte Strom an den Abnahmestellen des Kunden zur Verfügung steht. Gegebenenfalls bieten sie dem Kunden auch zusätzliche Leistungen wie Stromausfallversicherungen. siehe Energiehändler

Stromliefervertrag
Im Stromliefervertrag legen der Lieferant und der Kunde die kommerziellen Bedingungen der Stromlieferung wie Mengen, Preise, Laufzeit, Kündigungsrechte, etc. fest.

Strommakler
Im Gegensatz zu Stromhändlern haben Strommakler die Aufgabe, auf Anfrage ihren Kunden preiswerten Strom zu vermitteln. Im Namen des Kunden suchen sie einen geeigneten Stromerzeuger und handeln mit diesem einen entsprechenden Stromliefervertrag aus. Außerdem besteht die Möglichkeit der Poolbildung seitens des Strommaklers. Hierbei versucht der Makler möglichst viele Einzelkunden als Teilnehmer zu gewinnen, um durch die Bündelung der Energienachfrage eine besseren Strompreis durch Großkundenrabatte beim Energieerzeuger durchzusetzen. Der Strommakler selbst bekommt eine Erfolgsbeteiligung an der für die Kunden erreichten Kosteneinsparung.

Stromstärke
Physikalisch wird die Stromstärke I als Fluss einer Ladung Q pro Zeit t bezeichnet und ist damit als I= Q/t definiert. Die Einheit ist Ampere (A).

Stromsteuern
Seit dem 1.4.1999 wird der Letztverbrauch (Endverbrauch) von Elektrizität im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von seiner Herkunft, besteuert. Wesentliches Merkmal der Stromsteuer als spezieller Verbrauchsteuer ist, dass ausschließlich der Letztverbraucher der Stromsteuer unterliegt. Gesetzlich geregelt wird die Besteuerung durch das Stromsteuergesetz (StromStG) in Verbindung mit der Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV). Der Regelsatz beträgt im Jahr 2002 1,79 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Für Nachtspeicherheizungen gilt ein Sondertarif von 0,90 Cent pro Kilowattstunde, das produzierende Gewerbe sowie Land- und Forstwirtschaft zahlen 0,36 Cent/kWh (sofern eine entsprechende Erlaubnis vorliegt und soweit die Verbrauchsmenge 28.600 kWh je Kalenderjahr übersteigt).

Stromverbrauch
siehe Stromabnahmemenge

Systemdienstleistungen
Die Systemverantwortung der Übertragungsnetzbetreiber (Netz) beinhaltet die Aufgabe, Spannung. Frequenz und Unterbrechungsfreiheit der Versorgung im jeweiligen siehe RegeIbereich zu gewährleisten.

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T

Tarifkunden
Tarifkunden sind Kunden, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 6 Abs.1), gemäß AVBEltV und auf Grundlage der BTOElt zu den Allgemeinen Tarifen des EVU aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden. Sie gelten rechtlich dann als Tarifkunden, wenn sie Lieferungen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 kV) beziehen.

Tarifschaltung
Bei der Dienstleistung Tarifschaltung erfolgt die Umschaltung des Zweitarifzählers zwischen Hochtarif (HT)- und Niedertarif (NT)-Zählwerk, um eine Zuordnung des Stromverbrauchs zu unterschiedlichen Tarifzeiten zu ermöglichen. Je Zählwerk gelten verschiedene Preise (Niedertarif).

Termingeschäfte
Im Gegensatz zu Spotgeschäften ist bei Termingeschäften im allgemeinen der Stromliefervertrag erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu erfüllen. Die Trennlinie zwischen Spot- und Termingeschäften liegt bei ca. einer Woche. Diese Geschäfte können entweder OTC oder aber über die Strombörse abgewickelt werden.

Thermische Belastbarkeit
Höchste mit Rücksicht auf die Erwärmung eines Betriebsmittels zulässige Dauerbelastung.

Thermisches Kraftwerk
Kraftwerk, in dem elektrischer Strom aus Wärme erzeugt wird. Dabei ist der prinzipielle Aufbau von thermischen Kraftwerken bis auf die Wärmequelle nahezu identisch. Zu den thermischen Kraftwerken gehören: Kohlekraftwerke, Kernkraftwerke, geothermisch Kraftwerke, solarthermische Kraftwerke und GUD-Kraftwerke. Wasser- Wind- oder photovoltaische Kraftwerke sind Beispiele für nicht-thermische Kraftwerke, weil in ihnen die Primärenergie direkt in elektrischen Strom umgewandelt wird.

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U

Übergabestation
Trifft man insbesondere bei Industriekunden an, deren Leistungsbedarf das übliche Maß eines Niederspannungskunden übersteigt. In der Regel befindet sich beim Kunden eine Mittelspannungseinschleifung inklusive einer Messzelle, die der örtliche Netzbetreiber betreibt und unterhält. Der Kunde betreibt den Mittelspannungsschaltteil für den Transformator sowie den Transformator und den anschließenden Niederspannungsbereich seines Betriebes.

Übertragung
Als Übertragung wird der technisch-physikalische Vorgang der Einspeisung von Elektrizität an einer Übergabestelle und ihrer zeitgleichen Entnahme an einer anderen Übergabestelle desselben Netzes bezeichnet.

Übertragungsfähigkeit
Maximal zulässiger Wert der Belastung einer Leitung unter Berücksichtigung ihrer elektrischen und sonstigen physikalischen Eigenschaften unter festgelegten Bedingungen.

Übertragungsnetz
Netz, das der Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten Verteilungsnetzen dient.

Übertragungsverluste
Entstehen bei der Weiterleitung und Umspannung elektrischer Energie. Übertragungsverluste steigen im Quadrat zur übertragenen Stromstärke. Das ist der Grund, dass Strom hinsichtlich der Übertragung über größere Entfernungen mit Hilfe von Transformatoren hochtransformiert wird. Für den Fall, dass Netzbetreiber Energie Dritter durchleiten, werden die Übertragungsverluste ermittelt und in der Durchleitungsgebühr berücksichtigt.

Umspannstation
Station mit Transformatoren zur Verbindung zweier oder mehrerer Netze unterschiedlicher Spannung.

Unbundling
In den traditionellen Versorgungsstrukturen waren Erzeugung, Übertragung und Verteilung, Handel und Vertrieb elektrischer Energie in einem Unternehmen zusammengefasst. Das vom Gesetzgeber gleichsam erzwungene "Unbundling" (nach § 9 EnWG verpflichtend) - also die geschäftstechnische Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Handel - hat eine erste wesentliche Voraussetzung für freie Lieferbeziehungen geschaffen.

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V

VDEW
Verband der Elektrizitätswirtschaft, Stresemannallee 23, 60596 Frankfurt am Main. Der VDEW ist der Wirtschaftsverband der deutschen Elektrizitätswirtschaft. Dem VDEW gehören nach eigenen Angaben rund 770 Stromversorger vom überregionalen Verbundunternehmen bis zum Stadtwerk und zur kleinen Genossenschaft an. Die VDEW-Mitglieder decken über 99 Prozent des gesamten Stromverbrauchs aus dem Netz der öffentlichen Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland.

VDN
Verband der Netzbetreiber, gegründet 13. Juni 2001. Der VDN ist aus dem Zusammenschluss des Bereichs Netze des VDEW mit der DVG Deutschen Verbundgesellschaft entstanden. Er bündelt die Kompetenz und die Interessen aller Netzbetreiber in Deutschland. Sitz des Verbandes ist Berlin. Ihm gehören derzeit 270 Stromnetzbetreiber an: Darunter die sechs deutschen Übertragungsnetzbetreiber, 38 regionale und 226 kommunale Verteilnetzbetreiber. Die Mitglieder betreiben 87% des deutschen Stromnetzes, eine noch vollständigere Abdeckung der deutschen Netze ist erklärtes Ziel.

Verbändevereinbarung
Die Verbändevereinbarung - beteiligt sind der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungs-Unternehmen (ARE), Deutsche Verbundgesellschaft (DVG), Verband der Netzbetreiber (VDN) beim VDEW, Verband kommunaler Unternehmen (VKU) - regelt den Zugang von Stromanbietern zu den Stromnetzen. Dieser Zugang soll möglichst diskriminierungsfrei und transparent und damit "börsenfähig" erfolgen. Am 13.12.2001 verabschiedeten die beteiligten Verbände die "Verbändevereinbarung II plus" zur Nutzung der Stromnetze. Diese weiterentwickelte Regelung trat am 1. Januar 2002 in Kraft und ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die neue Vereinbarung schafft ein Instrumentarium zum besseren Vergleich der Preise für die Nutzung der Stromnetze: Die Preise werden anhand von Strukturmerkmalen wie Einwohnerdichte und Verkabelungsgrad sowie der Situation in Ost- und West-Deutschland verglichen. Außerdem vereinfachen neue gemeinsame Standards für den Datenaustausch den freien Zugang zu den Stromnetzen.

Verbundnetz
Netz, das aus zusammengeschalteten Höchstspannungsnetzen besteht. Es dient der Störungsaushilfe, der Unterstützung in außergewöhnlichen Versorgungssituationen und dem vereinbarten Austausch von elektrischer Energie.

Verbundunternehmen
Die Stromversorgung wird durch sechs Verbundunternehmen dominiert: BEWAG, EnBW Transportnetze, E.ON Netz, HEW, RWE Net und VEAG. Sie erzeugen 80% des Stroms und besitzen die Hoch- und Höchstspannungsnetze. Die Regionalunternehmen beziehen ihren Strom größtenteils von den Verbundunternehmen.

Vermaschtes Netz
Netz, dessen Leitungen an zahlreichen Knotenpunkten zusammengeschlossen sind und geschlossene Maschen bilden. Ein mehrstrangig gespeistes vermaschtes Niederspannungsnetz wird als Maschennetz bezeichnet.

Verrechnungsleistung
Die Verrechnungsleistung ist diejenige Leistung, die vertragsgemäß vom Kunden zu bezahlen ist. Sie errechnet sich häufig aus dem Mittelwert der maximalen (meist den drei höchsten) Monatshöchstleistungen eines Jahres.

Verrechnungspreis
Der Verrechnungspreis deckt die jährlichen Kosten für Zähl- und Messeinrichtungen, Erfassung der Zählerstände sowie Abrechnung und Inkasso. Die Höhe des Verrechnungspreises richtet sich nach dem jeweils eingebauten Zähler und den ggf. vorhandenen Steuereinrichtungen. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen.

Versorgungsspannung von Tarifkunden
Dem Tarifkunden wird Drehstrom mit einer Spannung von etwa 400 Volt bzw. Wechselstrom mit einer Spannung von etwa 230 Volt zur Verfügung gestellt. Die Frequenz beträgt 50 Hz.

Verteilernetz
Netz, das innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und Kundenanlagen dient.

Vertrag
siehe Stromliefervertrag; siehe Netzanbindungsvertrag

VIK
Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Der VIK ist eine Solidargemeinschaft der energie- und wasserverwendenden Wirtschaft und ihrer Stromeigenerzeuger.

VKU
Der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) vertritt die Interessen der kommunalen Wirtschaft in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Telekommunikation und Umweltschutz. Bundesweit sind nach Angaben des VKU über 950 Mitgliedsunternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 36 Milliarden Euro und 130.000 Beschäftigten im VKU organisiert. Der VKU ist Gründungsmitglied des Europäischen Dachverbands der öffentlichen kommunalen Energieversorgungsunternehmen in Brüssel.

Vollstrombelieferung
Ist die 100 %ige Belieferung durch einen Versorger entsprechend dem jeweiligen Gesamtbedarf des Kunden.

Volt
Ein Volt (V) ist die Einheit der elektrischen Spannung. Es gilt folgende Festlegung: 1 V ist gleich der elektrischen Spannung oder elektrischen Potenzialdifferenz zwischen zwei Punkten eines fadenförmigen, homogenen und gleichmäßig temperierten Leiters, in dem bei einem zeitlich unveränderlichen elektrischen Strom der Stärke 1 Ampere zwischen den Punkten die Leistung 1 Watt umgesetzt wird.

Vorhalteleistung
Ist die für den Kunden maximal vorzuhaltende elektrische Anschlussleistung an seiner Abnahmestelle.

VRE
Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland e.V. Im Mai 2002 löste sich die Interessenvertretung der Verbundunternehmen (Verband der deutschen Verbundwirtschaft, VdV) auf. Die Unternehmen EnBW, RWE, E·ON und für die künftige Vattenfall Europe AG die HEW traten der Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungs-Unternehmen (ARE) bei. Der neue Verband wird seitdem unter der Bezeichnung VRE geführt.

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W

Wegerecht
Zwischen Gemeinden und EVU werden Konzessionsverträge geschlossen, mit dem Ziel, den EVU zum Zweck der Leitungsverlegung öffentliche Straßen und Wege gegen Entgelt (Konzessionsabgaben) zur Verfügung zu stellen (§§ 13 und 14 EnWG). Die Gemeinden sind dabei verpflichtet, dritten EVU ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen, wenn die unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern (Stromkunden) im Gemeindegebiet beabsichtigt ist (§ 13Abs. 1 Satz 1 EnWG).

Wirkleistung
Wirkleistung ist die elektrische Leistung, die für die Umsetzung in eine andere Leistung, z.B. in mechanische, thermische, chemische, optische oder akustische Leistung verfügbar ist.

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Z

Zählerfernübertragung
Messeinrichtungen der neueren Generation bieten die Möglichkeit, Daten in vielfältigster Weise zu speichern, z.B. Wirkarbeit, Blindarbeit aufgesplittet in verschiedene Tarifzonen sowie die gemessene Leistung im Viertelstundentakt bzw. in individuell vorgegebenen Zeiträumen. Die Datensammlung kann über einen sehr großen Zeitraum, z.B. ein Jahr erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die heutigen Zähler ohne ein manuelles Ablesen in der Lage sind, in Abhängigkeit von Datum und Uhrzeit die entsprechenden Lastprofile der Kundenabnahmestelle aufzuzeichnen. Um einen schnelleren Zugriff auf die Daten zu realisieren, ergibt sich die Notwendigkeit, die Zähler per Fernübertragung über Telekomleitungen bzw. eine Steuerleitung bzw. Funksysteme und andere Einrichtungen auszulesen

Zählermiete
Der örtliche Energieversorger verlangt für die Installation, Ablesung, Abrechnung und Wartung des Stromzählers eine vom Stromverbrauch unabhängige Zählermiete. Oft wird sie auch Verrechnungspreis genannt.

Zusatzleistung
Zusatzleistung ist diejenige elektrische Leistung, die ein EVU einem Kunden mit Eigenanlagen zur Stromerzeugung zur Verfügung stellt, soweit der Leistungsbedarf über die Leistung der Eigenanlage hinausgeht.

Zweitarifzähler
Wer wesentlich günstigeren "Nachtstrom", z.B. zu Heizzwecken in Nachtspeicheröfen nutzen will, benötigt einen Zweitarifzähler. Nur dann wird die während der Nachttarifzeit verbrauchte Strommenge auch getrennt vom Tagstrom erfasst.

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