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Arbeitspreis Der Arbeitspreis gibt an, wie teuer eine verbrauchte Kilowattstunde Strom, Gas oder Wärme ist.
Abnahmemenge
siehe Stromabnahmemenge
Abnahmestelle Die Abnahmestelle ist der Ort, an dem die Stromübergabe vom Netz des örtlichen Netzbetreibers
zum Stromabnehmer (Stromkunden) erfolgt. Diese Übergabe kann je nach technischer Voraussetzung auf unterschiedlichen Spannungsebenen erfolgen.
Alleinabnehmer Der Alleinabnehmer ist gem. Art. 18 der Binnenmarktrichtlinie Elektrizität eine juristische Person, die für einen einheitlichen
Netzbetrieb in einem staatlich zugewiesenen Arbeitsbereich zuständig ist und alle Kauf- und Verkaufsoperationen - mit Ausnahme eventueller Lieferverträge
über eine Direktleitung - in seinem Bereich zentral ausführt. In Deutschland bildet das Alleinabnehmersystem gem. Art. 1 § 7 des Gesetzes zur Neuregelung
des Energiewirtschaftsrechts eine Netzzugangsalternative. EVU können für die Verteilung an Letztverbraucher auf Antrag als abnahmepflichtige
Alleinabnehmer anerkannt werden. Diese Bewilligung ist befristet bis 31. Dezember 2005. Im Unterschied zum verhandelten Netzzugangssystem bleibt beim
Alleinabnehmermodell das unmittelbare Versorgungsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Gebietsversorger bestehen. Im Übrigen müssen Alleinabnehmer-Modell
und verhandelter Netzzugang gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie zu gleichwertigen wirtschaftlichen Ergebnissen und daher zu einem direkt
vergleichbaren Zugang zu den Elektrizitätsmärkten führen. Wesentliches Element des Alleinabnehmermodells ist, dass der Alleinabnehmer seinen
Durchleitungstarif veröffentlichen muss und den zwischen dem Kunden und dem unabhängigen Erzeuger verhandelten Preis nicht erfährt.
Anschlussleistung Anschlussleistung (Anschlusswert) ist die Summe der Nennleistungen aller beim Kunden vorhandenen elektrischen
Verbrauchseinrichtungen. Application Service Providing Anstatt in teure Hardware und Softwarepakete zu investieren und für deren Pflege,
Administration und Update Ressourcen im eigenen Unternhemen bereitzuhalten, teilen sich viele Anwender die Kosten für Anschaffung und Betrieb und können
so die vorhandenen Kräfte im Vertrieb und anderen strategisch wichtigen Abteilungen bündeln. Schnelle Produktivsetzung durch vorkonfigurierte
Musterbetriebe und kalkulierbare Monatspauschalen durch Kostenteilung lassen die jährlich anfallenden Betriebs- und Prozesskosten deutlich sinken.
Sämtliche anfallenden Arbeiten zur Installation, zum Customizing, zur Weiterentwicklung, zum Einspielen von Updates, zur Sicherstellung des Betriebes, zur
Durchführung von Datensicherungen und Archivierungsaufgaben werden vom Rechenzentrum übernommen. Arbeit Arbeit ist die eingespeiste oder
entnommene elektrische Energie. Zum Zwecke der Abrechnung wird die Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne gemessen (z.B. ein Monat, ein Jahr).
Man unterscheidet zwischen Wirkarbeit und Blindarbeit, entsprechend den Begriffen Wirkleistung und Blindleistung. Ohne nähere Angaben versteht man unter
Arbeit die Wirkarbeit, sie wird gemessen in Kilowattstunden (kWh).
Arbeitspreis Der Arbeitspreis ist der Preis für den verbrauchten Strom
in Pfennig pro Kilowattstunde (Pf/kWh). Dabei wird häufig unterschieden zwischen Hoch- oder Normaltarif (tagsüber) und dem Nieder- oder Schwachlasttarif
(nachts).
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B
Bandlieferung Ist die Belieferung eines Kunden mit elektrischer Energie mit einer fest definierten Leistung rund um die Uhr für einen
bestimmten Zeitraum, meist über das gesamte Jahr (über 8.760 Std./a). Im Gegensatz zur Programmlieferung wird unter Bandlieferung die Stromlieferung mit
einer für die gesamte Vertragslaufzeit (Stromliefervertrag) konstanten Leistung verstanden. Da der reale Strom- und Leistungsbedarf z.B. eines
Unternehmens zeitlichen Schwankungen unterliegt, deckt die Bandlieferung somit lediglich die Grundlast ab.
Benutzungsdauer Benutzungsdauer ist der Quotient aus der elektrischen Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne und einer elektrischen
Leistung (Jahreshöchstleistung oder Verrechnungsleistung) in derselben Zeitspanne. Ein Beispiel: Innerhalb eines Jahres wurden 500.000 kWh verbraucht bei
einer Jahreshöchstleistung von 250 kW: 500.000 kWh ÷ 250 kW = 2.000 h (Benutzungsstunden).
Bestellleistung
Ist die vom Kunden bestellte Leistung (auf Grund von Prognosen) für den vertraglich festgelegten Zeitraum. Bestelleistungen können für unterschiedliche
Zeiträume festgelegt werden, z.B. täglich, monatlich oder jährlich.
Bilanzkreis Mit der neuen
Verbändevereinbarung wurde durch die Einführung von Bilanzkreisen für einen Händler oder bilanzverantwortlichen Endkunden die Möglichkeit geschaffen,
alle tatsächlichen Einspeisungen und Entnahmen innerhalb eines Regelgebietes zu saldieren.
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C
cos f Cosinus des Winkels f (phi), siehe Leistungsfaktor
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D
Distribution Code In Anlehnung an den GridCode für das Übertragungsnetz, gibt es einen sog. "Distribution Code" mit den Netz- und
Anschlussregeln für das Verteilernetz. Im Mittelpunkt stehen dabei Regelungen, die den Stromkunden zu einem gegenüber der Verbändevereinbarung
vereinfachten Netzzugang verhelfen können. Eine wichtige Rolle spielen dabei die typisierten Lastprofile, mit denen sich teure Messtechnik vermeiden lässt.
Durchleitung Wettbewerb setzt voraus, dass Stromkunden zu anderen Versorgern wechseln können - und das erfordert den Zugang von
Wettbewerbern in das ehemals geschlossene Versorgungsgebiet. Dies kann einmal durch den Bau einer Direktleitung zum Kunden geschehen oder zum anderen
durch die Nutzung der vorhandenen Netze durch Dritte gegen Zahlung eines angemessenen Entgelts. Diese so genannte Durchleitung gilt als das zentrale
Wettbewerbsinstrument. Jeder Anbieter von Strom hat grundsätzlich Anspruch auf Zugang zum Netz eines jeden Versorgungsunternehmens / Netzbetreibers.
Durchleitungsgebühr -> Netznutzungsentgelt
DVG
Deutsche Verbundgesellschaft
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E
Eigenerzeugung Unter "Eigenerzeugung" versteht man die Erzeugung von Strom in unter Eigenregie betriebenen Anlagen, wie z.B.
Blockheizkraftwerken, Windkraft- und Photovoltaikanlagen. Meist wird nicht der komplette Strombedarf, sondern nur ein Teil dessen (z.B. Grundlast) selbst
erzeugt, der restliche Strom extern eingekauft. Wenn Betreiber von Anlagen zur Erzeugung von Strom den erzeugten Strom ganz oder teilweise an rechtlich
selbstständige Dritte liefern, gelten sie als Versorger, unabhängig von Art und Größe der Stromerzeugungsanlagen. Eigenerzeuger ist nicht, wer
Notstromaggregate oder Stromerzeugungsanlagen in Schiffen oder Flugzeugen betreibt.
EnWGr siehe
Energiewirtsdchaftsgesetz
Energie Elektrische Energie wird in Wattsekunden (Ws) oder Kilowattstunden (kWh) angegeben.
Ein Beispiel: Eine Glühbirne hat eine Leistungsaufnahme von 100 W. Brennt diese 10 Stunden lang, so ergibt sich dadurch eine "verbrauchte" Energiemenge von
10 Std. x 100 W = 1000 Wattstunden (Wh) oder einer Kilowattstunde (kWh).
Energie-Broker siehe Energie-Makler
Energiehändler Händler tätigen ihre Geschäfte auf eigene Rechnung, kaufen also Energie (Strom) ein, um sie
gewinnbringend wieder zu verkaufen. Die Stromhändler oder "Trader" benötigen zudem eine Genehmigung entsprechend § 3 Energiewirtschaftsgesetz.
Energiehändler organisieren den bilateralen Stromhandel, neben dem ein anonymer Handel an der Börse entsteht.
Energie-Makler Häufig werden die Funktionen des Maklers mit denen der Händler verwechselt. Makler vermitteln nur Verträge und haben es zudem mit
stets wechselnden Auftraggebern zu tun. Der Makler ist selbst nicht Vertragspartei, er nimmt vielmehr im Marktgeschehen immer die Stellung eines
Dritten ein. Seine Aufgabe ist es, das Umsatzgeschehen auf dem Markt zu fördern. Seine Dienstleistungen sind Marktdienstleistungen. Sie bestehen im
Wesentlichen in der Information über konkrete aktuelle Vertragsmöglichkeiten am Markt ("Nachweise"), im aktiven Vermitteln von Verträgen zwischen den
Marktparteien und in der Beratung der Auftraggeber.
Energiesteuer Die Energiesteuer wird seit April 1999 auf
Energieträger, wie Benzin/Diesel, Heizöl, Erdgas sowie Strom erhoben. Die Bundesregierung hat sich auf vier weitere Stufen der Ökosteuer verständigt, die
jeweils zu Beginn der Jahre 2000 bis 2003 in Kraft treten soll. Die Steuer auf Benzin und Diesel wird bis 2003 in den vier Stufen jeweils um 3,07 Ct/l
(6,0 Pf/l) erhöht. Außerdem steigt die Stromsteuer jeweils um 0,26 Ct/kWh (0,5 Pf/kWh).
Energie-Trader siehe
Energiehändler
Energiewirtschaftsgesetz Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts
(Energiewirtschaftsgesetz - EnWG) vom 29. 4. 1998 (Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 23, S. 730). Die Liberalisierung des Strommarkts geht auf das Gesetz zur
Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts zurück, das der Bundestag im April 1998 beschlossen hat. Der Zweck des Gesetzes ist eine möglichst sichere,
preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit.
Engpassleistung Die Engpassleistung eines Kraftwerksblocks oder eines Kraftwerks ist die höchste
Dauerleistung, die unter Normalbedingungen ausfahrbar ist. Sie ist durch den leistungsschwächsten Anlagenteil (Engpass) begrenzt, sie wird durch Messungen
ermittelt und auf Normalbedingungen umgerechnet.
Erneuerbare Energien Unter erneuerbaren Energien
versteht man Energieträger, die im Gegensatz zu fossilen Energien (Erdöl, Erdgas oder Kohle) nachwachsen oder im unbegrenzten Maße zu Verfügung stehen -
also Erdwärme, Sonne, Wasser, Wind und Biomasse. In Deutschland spielt allerdings nur die Wasserkraft eine größere Rolle: 3,5 Prozent des Stroms kommen von
Stauwerken und Talsperren. Sonnenkraft und Windenergie hingegen lassen sich ohne Subventionen kaum oder nicht wirtschaftlich nutzen.
EVU EVU steht für Energieversorgungsunternehmen. Darunter sind Unternehmen zu verstehen, die entweder den angebotenen
Strom selbst erzeugen oder den Strom einkaufen, um ihn über das eigene oder fremde Netze an die Stromnutzer wieder zu verkaufen (bspw. Stadtwerke). Sie
treten im freien Markt, neben den Energiehändlern oder Energie-Traders als Stromanbieter auf. Auch nach dem Stromsteuergesetz sind Versorger naturgemäß
in erster Linie Stromversorgungsunternehmen, Stromverkäufer und Stromhändler. Aber auch Unternehmen anderer Wirtschaftszweige können ungewollt zu
Versorgern werden, denn Versorger im Sinne des StromStG ist ein Unternehmen, das Strom an rechtlich Selbstständige bzw. Dritte abgibt (StromStG § 2 Abs.
1 und StromStV § 1). Die Eigenschaft eines Versorgers nach StromStG steht nicht im Zusammenhang mit derjenigen eines Versorgers nach dem
Energiewirtschaftsgesetz.
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F
Fahrplanlieferung Der Kunde oder ein Versorgungsunternehmen erstellt entsprechend seiner zu erwartenden Abnahme im monatlichen,
wöchentlichen oder täglichen Rhythmus einen Fahrplan, welcher beim übergeordneten Versorger angemeldet wird. Der Energielieferant hat somit wiederum die
Möglichkeit, sich auf die bestellte Energiemenge einzustellen und auch entsprechend zu disponieren.
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G
GridCode Der GridCode der Deutschen Verbundgesellschaft DVG enthält neben den Regeln für die Nutzung der Verbundnetze auch Ausführungen
zur Erbringung der Systemdienstleistungen und zur Verrechnung der entstehenden Kosten auf die Kunden. Die Verbändevereinbarung sieht eine Verrechnung der
Systemdienstleistungen analog der Verrechnung der Netzkosten, in Abhängigkeit von der maximal durchgeleiteten Leistung unter Berücksichtigung eines
Gleichzeitigkeitsgrades vor. Demgegenüber sollen nach DVG-GridCode die Kosten für die Erbringung der Systemdienstleistungen auf die endverbrauchte Energie
inklusive Eigenerzeugung verrechnet werden. Eine derartige Verrechnung wird als Bruttomethode bezeichnet. Bei der Nettomethode hingegen werden nur die
Energien und/oder Leistungen berücksichtigt, die über die entsprechende Netzebene übertragen werden. Eigenerzeugung wird bei der Nettomethode nicht
berücksichtigt.
Grüner Strom Unter "Grüner Strom" versteht man gemeinhin Strom, der aus regenerativen
Energiequellen (z.B. Wind, Wasser, Sonne oder Biomasse) erzeugt wird.
Grundlast Ist die permanent benötigte
Leistung in einem Energieversorgungssystem, die konstant über 24 Stunden täglich benötigt wird. Gebraucht wird diese permanente Leistung im Haushalt
beispielsweise für Kühlaggregate, Geräte in Stand-By-Betrieb wie Fernseh- und Videogeräte, Haustechnik (Umwälzpumpen für Heizung und evtl.
Warmwasserversorgung) und andere permanente Verbraucher. In öffentlichen Gebäuden kommen Beleuchtungseinrichtungen und Klimageräte hinzu. Im
Industriebereich werden Maschinen im Schichtbetrieb oft 24 Stunden am Tag genutzt, die Lebensmittelindustrie benötigt Kühlhäuser zur Lagerung von Kühlgut.
Der Grundlastbedarf kann nicht durch den Einsatz von Wind- oder Solarenergie aus unserem Land gedeckt werden, solange keine praktikable Möglichkeit der
Speicherung elektrischer Energie verfügbar ist. Praktikabel bedeutet hier, dass die Energiebilanz des Speichers über seine Lebensdauer positiv sein muss;
in anderen Worten: Wenn zur Herstellung des Speichers mehr Energie investiert werden muss, als er während seiner Lebensdauer speichern kann, ist ein
solcher Speicher ein Energieverbraucher.
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H
Hausanschluss Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Niederspannungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der
Abzweigstelle des Niederspannungsnetzes und endet mit der Hausanschlusssicherung (abweichende Regelungen sind möglich).
Hochspannung Hochspannung dient zur regionalen bis überregionalen Energieübertragung. Die Spannungsebene ist definiert ab 60.000 Volt bis 150.000
Volt (60 kV bis 150 kV), gebräuchliche Spannungsebene ist 110 kV.
Höchstleistung Höchstleistung ist die größte
elektrische Leistung in Kilowatt (kW), die während einer bestimmten Zeitspanne aufgetreten ist., z.B. Jahres-Höchstleistung, Monats-Höchstleistung,
Tages-Höchstleistung.
Höchstspannung Dient zur überregionalen Energieübertragung. Die Spannungsebene ist
definiert ab 150.000 Volt (150 kV). Gebräuchliche Spannungsebenen sind 220 kV und 380 kV.
Hochtarif In der
Hochtarifzeit (z.B. tagsüber) ist Strom auf Grund der höheren Netzlast und somit der höheren Ausnutzung der Kraftwerke teurer als in der Niedertarifzeit
(z.B. Nacht). Voraussetzung für die Nutzung und separate Messung von billigem Nachtstrom ist ein Zweitarifzähler.
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I
Inselbetriebe Hierbei handelt es sich um Stromerzeugungsanlagen, die nicht unbedingt im Netzparallelbetrieb gefahren werden müssen.
Die Anlagen besitzen eigenständige Einrichtungen, um die notwendige Versorgungsspannung z.B. 400 Volt und Frequenz von 50 Hz zu erzeugen. Solche
Einrichtungen sind dringend notwendig in Krankenhäusern und Kliniken.
IPP IPP steht für independent power producer. Das
sind reine Energieerzeuger, die kein eigenes Netz zur Energieverteilung besitzen, also auf Fremdnetze angewiesen sind.
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J
Jahresbenutzungsdauer Die Jahresbenutzungsdauer ist ein theoretischer Wert, der die Menge an Strom in h/a (Volllaststunden) angibt,
der bei maximaler Leistung verbraucht worden wäre. Sie wird berechnet als Quotient aus der Jahresenergie und der maximalen Leistung. Die
Jahresbenutzungsdauer gibt auch den Grad der Ausnutzung von Kraftwerken an. Kernkraftwerke sind z.B. Grundlastkraftwerke und besitzen eine typische
Jahrenutzungsdauer von 7.500 Stunden während Pumpspeicherkraftwerke mit einer Nutzungsdauer von etwa 800 Stunden typische Spitzenlastkraftwerke sind.
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K
Kernkraftwerk In einem Kernkraftwerk zerfällt Uran in einer kontrollierten Kettenreaktion in kleinere chemische
Elemente. Bei diesem Zerfall wird Wärme frei, die das Wasser im Reaktordruckbehälter aufheizt. Über die Steuerstäbe im Reaktor kann man die Geschwindigkeit
des radioaktiven Zerfallsprozesses steuern und so regeln, wie stark das Wasser erwärmt wird. Da dieses Wasser radioaktiv ist, wird die Wärme im
Dampferzeuger in einen zweiten Wasserkreislauf übertragen. Der Wasserdampf in diesem Kreislauf treibt dann eine Turbine und einen Generator an, der den
elektrischen Strom erzeugt. Das Wasser in diesem zweiten Kreislauf bleibt aber nur in Bewegung, wenn man es hinterher wieder abkühlt, so dass hinter der
Turbine ein niedrigerer Druck herrscht. Dazu werden riesige Kühltürme benötigt, in denen der Wasserdampf meist mit Wasser aus einem nahen Fluss abgekühlt
wird.
Kilowatt Das Kilowatt (kW) (1.000 Watt) ist die Einheit für die elektrische Leistung.
Kilowattstunde Die Kilowattstunde (kWh) ist eine -Energie-Einheit.
Sie wird insbesondere im Zusammenhang mit der Stromnutzung verwendet. Wir ein Verbraucher mit einer Leistung von 100 Watt (W) über den Zeitraum von 10
Stunden betrieben, wird eine elektrische Arbeit von 100 W × 10 h = 1.000 Wh = 1 kWh verbraucht.
Kohlekraftwerk
In einem Kohlekraftwerk wird Kohle verbrannt, um Wasserdampf zu erzeugen. Dieser wird dann wie beim Kernkraftwerk von einer Turbine und einem Generator
in Strom umgewandelt und anschließend wieder abgekühlt. Da bei der Verbrennung von Kohle große Mengen Abgase entstehen, benötigt man eine mehrstufige
Reinigungsanlage. Dort wird aus den Abgasen u. a. der in der Kohle enthaltene Schwefel herausgefiltert. Ein Abfallprodukt dieser Rauchgasentschwefelung
ist so genannter REA-Gips (REA=RauchgasEntschwefelungsAnlage), der dann zum Bauen eingesetzt werden kann.
Konzessionsabgaben Konzessionsabgaben sind Entgelte, die Energieversorgungsunternehmen für die Einräumung des Rechts zur unmittelbaren
Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet mit Energie mittels Benutzung öffentlicher Verkehrswege (Wegerecht), für die Verlegung und den Betrieb
von Leitungen entrichten. Dabei gelten je nach Größe der Gemeinde für Tarifkunden unterschiedliche Sätze. Je nach Größe von Stadt oder Gemeinde können
das bis zu 2,39 Ct/kWh für die Kilowattstunde (kWh) sein. Im Gegensatz zu den Tarifkunden gilt für Sondervertragskunden lediglich ein Höchstsatz von 0,11
Ct/kWh. Die Konzessionsabgaben sind bei den Angeboten für Tarifkunden (bspw. Haushalte) bereits im Preis enthalten. Die Konzessionsabgaben im Einzelnen:
Strom, der im Rahmen eines Schwachlasttarifs nach §9 der Bundestarifordnung Elektrizität oder der dem Schwachlasttarif entsprechenden Zone eines
zeitvariablen Tarifs (Schwachlaststrom) geliefert wird, 0,61 Ct/kWh, Strom, der nicht als Schwachlaststrom geliefert wird, in Gemeinden bis 25.000
Einwohner 1,32 Ct/kWh, bis 100.000 Einwohner 1,59 Ct/kWh, bis 500.000 Einwohner 1,99 Ct/kWh, über 500.000 Einwohner 2,39 Ct/kWh. Maßgeblich ist die
jeweils vom statistischen Landesamt amtlich fortgeschriebene Einwohnerzahl. Bei der Belieferung von Sondervertragskunden mit Strom beträgt die
Konzessionsabgabe 0,11 Ct/kWh.
Kraft-Wärme-Kopplung Kraft-Wärme-Kopplungs-Systeme (KWK-Systeme) werden
für die Erzeugung von Strom betrieben, bei denen gleichzeitig die dabei entstehende Wärme zur weiteren Nutzung ausgekoppelt wird. Technisch ausgelegt werden
sie üblicherweise zur Wärmebedarfsdeckung. In Heizkraftwerken (HKW) kommen heute folgende technische Systeme zum Einsatz: Motor-Kraftwerke (BHKW),
Gasturbinen (GT), Gas- und Dampfturbinen (GuD) auf Erdgasbasis oder als Gas-Kohle-Verbundblöcke. Bei den BHKW und den GT bewirkt die Abwärmenutzung
keinerlei Einbußen beim elektrischen Wirkungsgrad. Die Wärmekopplung bei DT, die eine Erhöhung des Gesamtwirkungsgrades bedeutet, hat einen Rückgang der
elektrischen Leistung zur Folge, je nach gewähltem Gegendruck bzw. entsprechend der Dampfentnahme. Als Brennstoffe kommen je nach Technologie Erdgas,
Diesel, Kohle, Biogase oder feste Biomasse in Frage. Ein Brennstoffmix wie etwa bei Gas-Kohle-Verbundblöcken oder Biomasse-Kohle-Wirbelschichtanlagen ist
ebenfalls möglich.
Kraftwerk Kraftwerke (oder auch Elektrizitätswerke) sind Anlagen zur Erzeugung elektrischer
Energie. Beim Dampfkraftwerk wird durch Verbrennen von Stein- oder Braunkohle, Öl oder Gas Wasser verdampft. Der Dampf treibt den Turbosatz (Turbine und
Generator) an. Im Kondensator wird der Abdampf durch Kühlen kondensiert (Kondensationskraftwerk). Beim Heizkraftwerk wird der Abdampf für industriellen
Wärmebedarf bzw. zur Fernheizung genutzt. Beim Kernkraftwerk bzw. Atomkraftwerk tritt an die Stelle des Kessels im Dampfkraftwerk der Kernreaktor.
Gasturbinen-Kraftwerke werden mit den aus der Brennkammer strömenden Verbrennungsgasen von leichtem Heizöl, Erd- bzw. Raffineriegas betrieben. Bei
Wasser-Kraftwerken gibt es verschiedene Formen: Beim Laufwasserkraftwerk wird aufgestautes Flusswasser unmittelbar genutzt. Beim Speicherkraftwerk
entnimmt man das Wasser aus einem hoch gelegenen natürlichen oder künstlichen See mit Talsperre. Ist der Wasserzufluss zu gering, baut man
Pumpspeicherwerke: Mit Nachtstrom wird Wasser in das Speicherbecken gepumpt. Beim Gezeitenkraftwerk wird eine Bucht mit Tidenhub von mindestens 3 m durch
einen Damm vom Meer abgetrennt, so dass bei Ebbe und Flut das jeweils aus- und einströmende Wasser Turbinen antreibt. Beim Windkraftwerk nutzt man die
Windenergie, meist durch in Windparks angeordnete Anlagen. Beim Sonnenkraftwerk gewinnt man elektrische Energie entweder durch direkte Umwandlung der
Sonnenenergie in Solarzellen oder indem man im Sonnenofen Dampf zum Antrieb eines Generators erzeugt. Beim geothermischen Kraftwerk nutzt man die
thermische Energie des Erdinneren durch Anzapfen von natürlichen Dampfquellen.
Kundenanlage Kundenanlage ist
die Gesamtheit der Anlage ab der Haupt- und Verteilungssicherung (Zähleranlage), die vom Kunden betrieben wird.
KWK
siehe Kraft-Wärme-Kopplung.
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L
Lastabwurf siehe Maximumüberwachung
Lastführung Beeinflussung der Leistungsinanspruchnahme
von angeschlossenen Verbrauchern.
Lastgänge siehe Lastprofile
Lastprofile
Ein Lastprofil oder Lastgang wird erstellt, indem man die Leistungsaufnahme (Leistung) bzw. das damit zusammenhängende Stromabnahmeverhalten über einen
definierten Zeitraum (z.B. Tag oder Jahr) aufnimmt. Um kostspielige Leistungsmessungen zu vermeiden, müssen für kleine Kunden für die Abrechnung zwischen
Netzbetreibern und Stromanbietern die Leistungswerte anhand plausibler Annahmen (sog. synthetische Lastprofile) festgelegt werden. Um Kleinkunden anhand
von Lastprofilen abrechnen zu können, muss jedem Kunden ein Lastprofil zugeordnet werden.
Leistung Die elektrische
Leistung beschreibt die Intensität, mit der zu einem Zeitpunkt Energie erzeugt oder verbraucht wird (Leistung=Arbeit pro Zeit). Je höher die Leistung eines
elektrischen Geräts ist, desto mehr Energie (d.h. Arbeit) wird in einer Zeiteinheit verbraucht. Einheit: Watt (W) oder Kilowatt (kW). Bei der elektrischen
Leistung werden unterschieden: Wirkleistung (P), Blindleistung (Q), Scheinleistung (S). Ein Beispiel: Eine Glühbirne hat eine Leistungsaufnahme von 100 W.
Brennt diese 10 Stunden lang, so ergibt sich dadurch eine "verbrauchte" Energiemenge von 10 Std. × 100 W = 1.000 Wattstunden (Wh) oder einer Kilowattstunde
(kWh).
Leistungsfaktor Der Leistungsfaktor cos f ist der Quotient aus Wirkleistung und Scheinleistung,
entsprechend dem Cosinus des Winkels f im rechtwinkligen Dreieck zwischen Wirk- und Scheinleistung. Der Leistungsfaktor ist ein Maß dafür, in welchem
Umfang neben Wirkleistung auch Blindleistung beansprucht wird.
Leistungspreis Der Leistungspreis beinhaltet
die Kosten, die für die Bereitstellung des Stroms anfallen. Er umfasst die Kosten für die Vorhaltung der benötigten Erzeugungskapazität (Fixkosten des
Elektrizitätswerks), der Umspannwerke und des Verteilungsnetzes.
Letztverbraucher Der Begriff
"Letztverbraucher" ist im Zusammenhang mit der Stromsteuer relevant. Im Stromsteuergesetz sind Letztverbraucher von den
Energieversorgern sowie den Eigenerzeugern zu unterscheiden. Letztverbraucher im Sinne des StromStG ist eine
rechtlich selbstständige Einheit, die Strom bezieht und/oder selbst erzeugt, aber keinen Strom an rechtlich selbstständige Dritte verkauft. Ein Unternehmen
(im Sinne von StromStG § 2 Abs. 4) kann sowohl Letztverbraucher als auch Versorger sein. Letztverbrauchende Unternehmen sind solche, die Strom nur für
eigene betriebliche Zwecke einsetzen.
Lieferspannung siehe Abnahmestelle
Lieferung und Bezug Lieferung ist die Einspeisung von Elektrizität in die Kundenanlage, Bezug ist die Entnahme von Elektrizität aus dem Netz
des EVU, beides auf Grund eines Vertrages gegen Entgelt. Lieferung und Bezug können auch zwischen EVU und EVU und zwischen EVU und Eigenerzeuger erfolgen.
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M
Maximumüberwachung Sind technische Einrichtungen, die vollautomatisch den Lastgang eines Betriebes bzw. eines
Stromversorgungsunternehmens überwachen. In Abhängigkeit der im Vorfeld gesetzten Prioritäten kann die Maximumüberwachungsanlage stromintensive Verbraucher
vom Netz abschalten oder regeln bzw. Stromerzeugungsanlagen einschalten. Maximumüberwachungsanlagen dienen zur Reduzierung der Leistungsspitzen zu
lastintensiven Zeiten.
Megawattstunde 1 Megawattstunde (MWh) = 1.000 >Kilowattstunden (kWh)
Messperiode Messperiode ist eine sich ständig wiederholende Zeitspanne (z.B. 1/4 Stunde oder 96 Stunden), in der
die jeweils bezogene elektrische Arbeit erfasst wird, um hieraus die in der jeweiligen Messperiode in Anspruch genommene mittlere Leistung bzw. die
Leistungswerte festzuhalten. Die Wiederholung der Messperiode erfolgt in einem Zeittakt entsprechend der vollen Messperiode (z.B. bei den im
15-Minuten-Takt aufeinanderfolgenden 1/4-Stunden-Messperioden) oder, bei längeren Messperioden in einem kürzeren Zeittakt mit sich überlappenden
Messperioden (z.B. 60-Minuten-Takt bei der "gleitenden" Feststellung der 96-Stunden-Leistung).
Mittelspannung
Mittelspannung dient zur Energieübertragung im regionalen Bereich und auch zur direkten Versorgung größerer Sondervertragskunden. Der Spannungsbereich
ist definiert zwischen 1.000 Volt und 60.000 Volt (1 kV bis 60 kV), gebräuchlich sind 10 kV, 20 kV, und 30 kV.
Momentanleistung Momentanleistung ist der Augenblickswert der elektrischen Leistung.
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N
Nachtstrom Strom, der zu bestimmten Niedrigtarifzeiten nachts und ggf. am Wochenende bezogen wird. Nachtstrom wird mittels
Zweitarifzähler oder separatem Nachtstromzähler für Speicheranlagen gemessen und mit eigenen Tarifen abgerechnet.
Nennleistung Nennleistung ist die höchste Dauerleistung, für die eine Erzeugungs-, Übertragungs- oder Verbrauchsanlage ausgelegt ist. Die
Nennleistung ist im Allgemeinen aus dem Typenschild ersichtlich.
Netz Gesamtheit der miteinander verbundenen Anlagenteile zur Übertragung und Verteilung
elektrischer Energie. Das Netz kann u.a. nach Aufgaben, Betriebsweise, Spannung und nach Besitzverhältnissen benannt werden. In der Bundesrepublik
betreiben sechs Unternehmen (Bewag, EnBW Transportnetze, E.ON Netz, HEW, RWE Net und VEAG) Übertragungsnetze und nehmen die Aufgabe des
systemverantwortlichen Übertragungsnetzbetreibers wahr. Die Koordination der sechs Verbundunternehmen erfolgt über einen Verband, den Verband der
Netzbetreiber (VDN) e.V. beim VDEW. Europaweit (ohne Skandinavien, Großbritannien und Irland) sind die systemverantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber in
der UCPTE zusammengeschlossen. Jeder Übertragungsnetzbetreiber in der UCPTE betreibt in eigener Verantwortung sein Übertragungsnetz. Verbunden sind diese
Einzelnetze durch Kupplungen, die im ungestörten Betrieb geschlossen sind, bei Störungen in Nachbarnetzen jedoch in kürzester Zeit geöffnet werden. Die
Systemverantwortung beinhaltet die Aufgabe, Spannung, Frequenz und Unterbrechungsfreiheit der Versorgung im jeweiligen RegeIbereich zu gewährleisten
(Systemdienstleistungen). Hierzu hält jeder der sechs deutschen Übertragungsnetzbetreiber soviel Kraftwerkskapazität vor, daß definierte Qualitätsmerkmale
auch bei geöffneten Kupplungen zu den Nachbarnetzen erhalten bleiben.
Netzanbindungs-Vertrag Erhält ein Stromanbieter Netzzugang,
schließen Stromkunde und Netzbetreiber einen Netzanbindungsvertrag, in dem die Bedingungen für die Durchleitung, insbesondere das Entgelt
(Durchleitungsgebühren), festgelegt werden. Derzeit wird der Abschluss eines Netzanbindungsvertrages in der Regel vom Stromanbieter noch flankiert.
Netzbetreiber siehe Netz-Betriebsführung
Netz-Betriebsführung
Unter Netz-Betriebsführung wird die Netzüberwachung, die Sicherstellung der Netzsicherheit, die Durchführung der Netzoptimierung und die
Leistungs-/Frequenzregelung inklusive aller zugeordneten Aufgaben verstanden. Die Netz-Betriebsführung wird vom Netzbetreiber erbracht.
Netzeinspeisung Einspeisung erzeugten Stroms in ein Netz, das für die allgemeine Versorgung verwendet wird.
Für Elektrizitätsunternehmen besteht die gesetzliche Verpflichtung, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Quellen
(Windenergie, Solarstrom) für einen festgesetzten Preis abzunehmen.
Netzkosten siehe Durchleitungskosten
Netznutzungsentgelt Steht dem Netzbetreiber für die durchgeleitete Energie Dritter zu. Das
Netznutzungsentgelt beinhaltet die Kosten für Netzaufbau und Erhaltung, Pflege und Reparatur, Erneuerung sowie Umspannungen zwischen den verschiedenen
Spannungsebenen, den Systemdienstleistungen für Frequenz und Spannungshaltung sowie der anteiligen Übertragungsverluste. Der Stromversorger muss für die
Durchleitung von Strom zum Stromkunden an den Netzbetreiber das so genannte Netznutzungsentgelt entrichten. Die Höhe dieses Entgelts basiert auf der so
genannten Verbändvereinbarung, die am 13.12.2001 in überarbeiteter Form als "Verbändevereinbarung II plus" von den beteiligten Verbänden unterzeichnet
wurde. In den Strompreisen, die für die Privathaushalte angeboten werden, sind die Netznutzungsentgelte bzw. Durchleitungsgebühren bereits enthalten. Ein
separater Netzanbindungsvertrag zwischen dem Netzbetreiber und dem Privatkunden ist derzeit nicht erforderlich.
Alternativ ist das eigentlich zur
Durchleitung verpflichtete Versorgungsunternehmen, das gleichzeitig Netzbetreiber ist, berechtigt, bei gleichwertigem Marktergebnis nach Einholung einer
sog. Bewilligung die Versorgung dieses Abnehmers selbst durchzuführen, muss dafür aber den fremd erzeugten Strom unter Abzug des Durchleitungsentgelts
abnehmen und vergüten.
Netzparallelbetrieb Ist das Betreiben von Stromerzeugungsanlagen parallel zur
öffentlichen Stromversorgung. Im Falle einer Versorgungsunterbrechung seitens des Netzbetreibers muss sicher gestellt sein, dass sich die
Stromerzeugungsanlage sofort und eigenständig vom Netz trennt, damit eine Rückspeisung der Erzeugungsanlage in das öffentliche Netz ausgeschlossen ist.
Netzrückwirkung Sind Beeinflussungen der Qualität "Produktes Strom", bspw. auf Spannung und Frequenz. Beispiel: Kompensationsanlagen oder
Frequenzumformer, die mit der Phasenanschnittsteuerung arbeiten, können zu entsprechenden Beeinflussungen der sinusförmigen Wechselspannung führen. Daraus
resultierende Spannungsschwankungen oder -spitzen können sich wiederum bei anderen empfindlichen Einrichtungen in benachbarten Netzbereichen wie z.B.
Computeranlagen, elektronischen Steuerungen etc. negativ bemerkbar machen und zu Störungen führen.
Netzzugang
Primär kann ein so genannter, nach § 6 EnWG verhandelter Netzzugang beansprucht werden. Dazu schließt der Stromanbieter mit einem Kunden einen
Versorgungsvertrag. Um die Doppelverlegung von Leitungen zu vermeiden, ist der Netzbetreiber im Gebiet des Stromkunden verpflichtet, diesen Abnehmer zu
den Konditionen des neuen Versorgungsvertrages mit Elektrizität zu bedienen. Gegenüber dem dritten Stromanbieter besteht ein Anspruch auf Zahlung von
angemessenen Durchleitungsgebühren. Die Durchleitung ist allerdings möglicherweise unzumutbar, wenn dadurch Elektrizität aus fernwärmeorientierten,
umwelt- und ressourcenschonenden sowie technisch-wirtschaftlich sinnvollen Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen oder aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien
verdrängt und ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Anlagen verhindert wird (§ 6 Abs. 3 EnWG). Der Gesetzgeber hat also eine gewisse Priorität für die
umweltverträgliche Elektrizitätserzeugung gesetzt.
Niederspannung Dient der Tarifkunden-Ortsnetzversorgung.
Die Spannungsebene ist definiert bis 1.000 Volt (1 kV), gebräuchlich sind 230/400 Volt.
Niedertarif In der
Schwachlastzeit bieten die Stromversorger in der Regel einen niedrigeren Strompreis (Niedertarif NT) an, um eine gleichmäßigere Auslastung ihrer Kraftwerke
zu erreichen. Damit ist die Schwachlastregelung für Kunden interessant, bei denen ein größerer Anteil des Stromverbrauchs in der Schwachlastzeit anfällt.
Diese liegt meistens in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr. Die Zeiten variieren je nach Anbieter. Damit der Stromverbrauch nach Hoch- und Niedertarif
unterschieden werden kann, muß ein Zweitarifzähler eingebaut werden, der wiederum einen höheren Verrechnungspreis zur Folge hat.
Notstromaggregat Sind technische Einrichtungen, die notwendig werden, um im Falle des Spannungsausfalls die
komplette oder teilweise Aufrechterhaltung der Stromversorgung zu realisieren. Notstromanlagen gibt es in den verschiedensten Bautypen z.B. Batterieanlagen
für die Realisierung einer Notbeleuchtungsanlage, als unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) für Telefonanlagen, Computersysteme u.ä. Für die Abdeckung
größerer Versorgungsbereiche werden in der Regel dieselbetriebene Generatoren eingesetzt.
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O
Ökosteuer siehe Energiesteuer
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P
Programmlieferung Im Gegensatz zur Bandlieferung wird bei einer Programmlieferung für verschiedene Zeiten (z.B. nach Tageszeiten oder
Wochentagen) gestaffelt, eine jeweils unterschiedliche Leistung bestellt.
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R
Regelgebiete Die Bundesrepublik ist in sechs Regelgebiete oder Verbundnetze folgender EVU eingeteilt: Bewag,
EnBW Transportnetze, E.ON Netz, HEW, RWE Net und VEAG.
Reserveleistung Reserveleistung ist diejenige
elektrische Leistung, die ein EVU einem Kunden mit Eigenanlagen zur Stromerzeugung für den Fall zur Verfügung hält, dass diese vorübergehend durch eine
Störung ganz oder teilweise ausfallen oder wegen einer Revision stillgesetzt werden.
Reziprozitätsklausel
Der Reziprozitätsgrundsatz ist als so genannte "Schutzklausel" konzipiert worden. In der Fassung des Artikel 4 § 2 des Gesetzes zur Neuordnung des
EnWG besagt sie, dass Netzbetreiber bis zum 31. Dezember 2006 den Netzzugang verweigern können, wenn Elektrizität aus dem Ausland an einen Kunden geliefert
werden soll, der aus spiegelbildlicher Sicht in dem betroffenen Mitgliedstaat dort nicht ebenfalls durch Dritte beliefert werden könnte. Diese Regelung
betrifft überwiegend Verteilerunternehmen (Verteilernetz), da die vorhandenen Gesetze und die bereits bekannten Gesetzentwürfe der Nachbarstaaten fast
ausnahmslos die Verteilerunternehmen nicht sofort in vollem Umfang als zugelassene Kunden behandeln. Allein Industriekunden mit einem Jahresverbrauch von
mehr als 100 Gigawattstunden pro Betriebsstätte fallen in jedem Fall aus dem Anwendungsbereich der Reziprozitätsklausel heraus, weil die Stromrichtlinie
den Mitgliedstaaten verbindlich aufgibt, diese Kunden zuzulassen.
Ringnetz Netz mit Ringleitungen, die von einer
Anlage ausgehen und wieder zu ihr zurückführen. Eine Ringleitung kann offen oder geschlossen betrieben werden.
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S
Scheinleistung Scheinleistung ist die geometrische Summe aus Wirk- und Blindleistung. Sie ist u.a. für die Auslegung
elektrischer Anlagen maßgebend.
Schwachlasttarif siehe Niedertarif
Sonderkunden siehe Sondervertragskunden
Sondervertragskunden Sondervertragskunden sind alle
Kunden, die nicht Tarifkunden sind. Mit ihnen sind besondere Versorgungsbedingungen und/oder Preise in einem Sondervertrag vereinbart. Sie können je nach Größenordnung
aus dem Niederspannungsnetz als auch aus dem Mittel- oder Hochspannungsnetz versorgt werden.
Sonnenenergie Es
existieren zwei Technologien zur Erzeugung von Energie aus Sonnenenergie: Photovoltaikanlagen erzeugen Strom direkt aus Sonnenlicht , während
Sonnenkollektoren Dampf bzw. Warmwasser erzeugen.
Spannung Physikalisch ist die Spannung U die potenzielle Energie
W einer Ladung Q und damit als U= W/Q definiert. Die Einheit ist Volt (V). Die "Verteilung" von Strom vom Kraftwerk zu den Verbrauchern erfolgt über
verschiedene Spannungsebenen. Dabei ist die Niederspannung (0,4 kV) nach der Höchstspannung (380 kV) sowie der Mittelspannung (z.B. 10 oder 20 kV) die
letzte Netzebene, aus der die meisten Stromverbraucher gespeist werden.
Spannungsebene Die Stromübergabe an
den Endverbraucher erfolgt für Haushalte und Gewerbetreibende in der Regel auf der Niederspannungsebene (400 Volt bzw. 0,4 Kilovolt). Einrichtungen mit
einem hohen Energiebedarf bspw. Industriebetriebe, werden häufig über die Mittelspannungsebene (10 Kilovolt) beliefert.
Spannungsregelung Halten der Netzspannung innerhalb eines vorgegebenen Sollwertbereiches.
Spotgeschäfte Spotgeschäfte sind Kurzfristgeschäfte und können sowohl bilateral (OTC) als auch über die siehe
Börse abgewickelt werden. Dort werden Stromüberschüsse, die kurzfristig zu vergeben sind, gehandelt.
Station Der
Teil eines elektrischen Netzes, der an einem bestimmten Ort hauptsächlich die Enden der Übertragungs- oder Verteilungsleitungen, Schaltanlagen, Gebäude
und möglicherweise Transformatoren umfasst. Eine Station enthält im allgemeinen Einrichtungen für Zwecke der Netzsicherheit und -führung (z.B.
Schutzeinrichtungen). Die Station kann entsprechend der Art des Netzes, der Spannungsebene, der Zweckbestimmung, der Bauweise näher gekennzeichnet werden.
Beispiel: Verteilungsstation, 20-kV-Station, Maststation.
Steuern siehe Stromsteuern; Energiesteuern
Strahlennetz Netz, dessen Leitungen von einem Einspeisepunkt strahlenförmig ausgehen, d.h. nur von einem Ende
gespeist werden.
Strom Physikalisch wird unter elektrischem Strom die Bewegung von Ladungen (Elektronen) in
elektrischen Leitern verstanden. (Siehe Stromstärke.)
Stromabnahmemenge Die Stromabnahmemenge ist die
Strommenge in kWh, die über einen festgelegten Zeitraum (z.B. über ein Jahr) für die Deckung des Strombedarfs benötigt wird.
Strombörse
Die Strombörse dient als institutionalisierter Handelsplatz für Strom. Dort werden sowohl standardisierte als auch "maßgeschneiderte" Produkte - das
heißt Verträge über Stromlieferungen - gehandelt. Der Handel an Börsen verringert im Gegensatz zum bilateralen Handel (OTC) die Transaktionskosten, da er
den Partner automatisch vermittelt. Vor allem aber minimiert er das Ausfallrisiko für seine Teilnehmer und trägt zur Markttransparenz bei. Als Grundlage
für die Errichtung einer deutschen Strombörse soll das Konzept der Frankfurter Deutsche Börse AG dienen. Die European Energy Exchange (EEX) (früher German
Energy Exchange (GEX)) ist im Frühjahr 2000 in Frankfurt am Main gestartet. Die Deutsche Börse verfügt mit dem Eurex-System über ein anerkannt
leistungsstarkes elektronisches Handelssystem für Terminkontrakte. Außerdem kooperiert sie mit der weltweit führenden Energiebörse, der Nymex ( New York
Mercantile Exchange). In Frankfurt sollen - entgegen ursprünglicher Absichten - neben Terminkontrakten zur
Risikoabsicherung bei längerfristigen Liefer - und Preisvereinbarungen, auch kurzfristig verfügbare Strommengen (Spotmarkt) gehandelt werden. Im Gespräch
für Spotmärkte ist aber weiterhin auch Leipzig. Die Leipziger Strombörse LPX hat mit der skandinavischen Strombörse Nord Pool einen erfahrenen Partner.
Weitere Strombörsen in Europa gibt es bereits in Amsterdam (Amsterdam Power Exchange (APX)), London sowie in Skandinavien (Nord Pool).
Strombroker siehe Strommakler
Stromhandel siehe Stromhändler
Stromhändler Stromhändler beziehen Strom von den Erzeugern und versuchen diesen an ihre Kunden
weiterzuverkaufen. Im Gegensatz zu Strommaklern kaufen sie den Strom erst auf eigene Rechnung und suchen dann die Abnehmer. Finden sie einen Abnehmer,
dann sorgen sie dafür, dass der angeforderte Strom an den Abnahmestellen des Kunden zur Verfügung steht. Gegebenenfalls bieten sie dem Kunden auch
zusätzliche Leistungen wie Stromausfallversicherungen. siehe Energiehändler
Stromliefervertrag Im
Stromliefervertrag legen der Lieferant und der Kunde die kommerziellen Bedingungen der Stromlieferung wie Mengen, Preise, Laufzeit, Kündigungsrechte,
etc. fest.
Strommakler Im Gegensatz zu Stromhändlern haben Strommakler die Aufgabe, auf Anfrage ihren Kunden
preiswerten Strom zu vermitteln. Im Namen des Kunden suchen sie einen geeigneten Stromerzeuger und handeln mit diesem einen entsprechenden
Stromliefervertrag aus. Außerdem besteht die Möglichkeit der Poolbildung seitens des Strommaklers. Hierbei versucht der Makler möglichst viele
Einzelkunden als Teilnehmer zu gewinnen, um durch die Bündelung der Energienachfrage eine besseren Strompreis durch Großkundenrabatte beim Energieerzeuger
durchzusetzen. Der Strommakler selbst bekommt eine Erfolgsbeteiligung an der für die Kunden erreichten Kosteneinsparung.
Stromstärke Physikalisch wird die Stromstärke I als Fluss einer Ladung Q pro Zeit t bezeichnet und ist damit
als I= Q/t definiert. Die Einheit ist Ampere (A).
Stromsteuern Seit dem 1.4.1999 wird der Letztverbrauch
(Endverbrauch) von Elektrizität im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, unabhängig von seiner Herkunft, besteuert. Wesentliches Merkmal der Stromsteuer
als spezieller Verbrauchsteuer ist, dass ausschließlich der Letztverbraucher der Stromsteuer unterliegt. Gesetzlich geregelt wird die Besteuerung durch
das Stromsteuergesetz (StromStG) in Verbindung mit der Stromsteuerdurchführungsverordnung (StromStV). Der Regelsatz beträgt im Jahr 2002 1,79 Cent pro
Kilowattstunde (kWh). Für Nachtspeicherheizungen gilt ein Sondertarif von 0,90 Cent pro Kilowattstunde, das produzierende Gewerbe sowie Land- und
Forstwirtschaft zahlen 0,36 Cent/kWh (sofern eine entsprechende Erlaubnis vorliegt und soweit die Verbrauchsmenge 28.600 kWh je Kalenderjahr übersteigt).
Stromverbrauch siehe Stromabnahmemenge
Systemdienstleistungen
Die Systemverantwortung der Übertragungsnetzbetreiber (Netz) beinhaltet die Aufgabe,
Spannung. Frequenz und Unterbrechungsfreiheit der Versorgung im jeweiligen siehe RegeIbereich zu gewährleisten.
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T
Tarifkunden Tarifkunden sind Kunden, die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (§ 6 Abs.1), gemäß AVBEltV und auf
Grundlage der BTOElt zu den Allgemeinen Tarifen des EVU aus dem Niederspannungsnetz versorgt werden. Sie gelten rechtlich dann als Tarifkunden, wenn sie
Lieferungen aus dem Niederspannungsnetz (bis 1 kV) beziehen.
Tarifschaltung Bei der Dienstleistung
Tarifschaltung erfolgt die Umschaltung des Zweitarifzählers zwischen Hochtarif (HT)- und Niedertarif (NT)-Zählwerk, um eine Zuordnung des Stromverbrauchs
zu unterschiedlichen Tarifzeiten zu ermöglichen. Je Zählwerk gelten verschiedene Preise (Niedertarif).
Termingeschäfte
Im Gegensatz zu Spotgeschäften ist bei Termingeschäften im allgemeinen der Stromliefervertrag erst zu einem zukünftigen Zeitpunkt zu erfüllen. Die
Trennlinie zwischen Spot- und Termingeschäften liegt bei ca. einer Woche. Diese Geschäfte können entweder OTC oder aber über die Strombörse abgewickelt
werden.
Thermische Belastbarkeit Höchste mit Rücksicht auf die Erwärmung eines Betriebsmittels
zulässige Dauerbelastung.
Thermisches Kraftwerk Kraftwerk, in dem elektrischer Strom aus Wärme erzeugt
wird. Dabei ist der prinzipielle Aufbau von thermischen Kraftwerken bis auf die Wärmequelle nahezu identisch. Zu den thermischen Kraftwerken gehören:
Kohlekraftwerke, Kernkraftwerke, geothermisch Kraftwerke, solarthermische Kraftwerke und GUD-Kraftwerke. Wasser- Wind- oder photovoltaische Kraftwerke
sind Beispiele für nicht-thermische Kraftwerke, weil in ihnen die Primärenergie direkt in elektrischen Strom umgewandelt wird.
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U
Übergabestation Trifft man insbesondere bei Industriekunden an, deren Leistungsbedarf das übliche Maß eines
Niederspannungskunden übersteigt. In der Regel befindet sich beim Kunden eine Mittelspannungseinschleifung inklusive einer Messzelle, die der örtliche
Netzbetreiber betreibt und unterhält. Der Kunde betreibt den Mittelspannungsschaltteil für den Transformator sowie den Transformator und den anschließenden
Niederspannungsbereich seines Betriebes.
Übertragung Als Übertragung wird der technisch-physikalische Vorgang
der Einspeisung von Elektrizität an einer Übergabestelle und ihrer zeitgleichen Entnahme an einer anderen Übergabestelle desselben Netzes bezeichnet.
Übertragungsfähigkeit Maximal zulässiger Wert der Belastung einer Leitung unter Berücksichtigung
ihrer elektrischen und sonstigen physikalischen Eigenschaften unter festgelegten Bedingungen.
Übertragungsnetz
Netz, das der Übertragung elektrischer Energie zu nachgeordneten Verteilungsnetzen dient.
Übertragungsverluste
Entstehen bei der Weiterleitung und Umspannung elektrischer Energie. Übertragungsverluste steigen im Quadrat zur übertragenen Stromstärke. Das ist der
Grund, dass Strom hinsichtlich der Übertragung über größere Entfernungen mit Hilfe von Transformatoren hochtransformiert wird. Für den Fall, dass
Netzbetreiber Energie Dritter durchleiten, werden die Übertragungsverluste ermittelt und in der Durchleitungsgebühr berücksichtigt.
Umspannstation Station mit Transformatoren zur Verbindung zweier oder mehrerer Netze unterschiedlicher
Spannung.
Unbundling In den traditionellen Versorgungsstrukturen waren Erzeugung, Übertragung und Verteilung,
Handel und Vertrieb elektrischer Energie in einem Unternehmen zusammengefasst. Das vom Gesetzgeber gleichsam erzwungene "Unbundling" (nach § 9 EnWG
verpflichtend) - also die geschäftstechnische Trennung von Erzeugung, Übertragung, Verteilung und Handel - hat eine erste wesentliche Voraussetzung für
freie Lieferbeziehungen geschaffen.
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V
VDEW Verband der Elektrizitätswirtschaft, Stresemannallee 23, 60596 Frankfurt am Main. Der VDEW ist der Wirtschaftsverband der
deutschen Elektrizitätswirtschaft. Dem VDEW gehören nach eigenen Angaben rund 770 Stromversorger vom überregionalen Verbundunternehmen bis zum Stadtwerk
und zur kleinen Genossenschaft an. Die VDEW-Mitglieder decken über 99 Prozent des gesamten Stromverbrauchs aus dem Netz der öffentlichen Versorgung in der
Bundesrepublik Deutschland.
VDN Verband der Netzbetreiber, gegründet 13. Juni 2001. Der VDN ist aus dem Zusammenschluss
des Bereichs Netze des VDEW mit der DVG Deutschen Verbundgesellschaft entstanden. Er bündelt die Kompetenz und die Interessen aller Netzbetreiber in
Deutschland. Sitz des Verbandes ist Berlin. Ihm gehören derzeit 270 Stromnetzbetreiber an: Darunter die sechs deutschen Übertragungsnetzbetreiber, 38
regionale und 226 kommunale Verteilnetzbetreiber. Die Mitglieder betreiben 87% des deutschen Stromnetzes, eine noch vollständigere Abdeckung der deutschen
Netze ist erklärtes Ziel.
Verbändevereinbarung Die Verbändevereinbarung -
beteiligt sind der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK), Verband der
Elektrizitätswirtschaft (VDEW), Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungs-Unternehmen (ARE), Deutsche Verbundgesellschaft (DVG), Verband der
Netzbetreiber (VDN) beim VDEW, Verband kommunaler Unternehmen (VKU) - regelt den Zugang von Stromanbietern zu den Stromnetzen. Dieser Zugang soll möglichst
diskriminierungsfrei und transparent und damit "börsenfähig" erfolgen. Am 13.12.2001 verabschiedeten die beteiligten Verbände die "Verbändevereinbarung II
plus" zur Nutzung der Stromnetze. Diese weiterentwickelte Regelung trat am 1. Januar 2002 in Kraft und ist zunächst auf zwei Jahre befristet. Die neue
Vereinbarung schafft ein Instrumentarium zum besseren Vergleich der Preise für die Nutzung der Stromnetze: Die Preise werden anhand von Strukturmerkmalen
wie Einwohnerdichte und Verkabelungsgrad sowie der Situation in Ost- und West-Deutschland verglichen. Außerdem vereinfachen neue gemeinsame Standards für
den Datenaustausch den freien Zugang zu den Stromnetzen.
Verbundnetz Netz, das aus zusammengeschalteten
Höchstspannungsnetzen besteht. Es dient der Störungsaushilfe, der Unterstützung in außergewöhnlichen Versorgungssituationen und dem vereinbarten Austausch
von elektrischer Energie.
Verbundunternehmen Die Stromversorgung wird durch sechs Verbundunternehmen
dominiert: BEWAG, EnBW Transportnetze, E.ON Netz, HEW, RWE Net und VEAG. Sie erzeugen 80% des Stroms und besitzen die Hoch- und Höchstspannungsnetze.
Die Regionalunternehmen beziehen ihren Strom größtenteils von den Verbundunternehmen.
Vermaschtes Netz Netz,
dessen Leitungen an zahlreichen Knotenpunkten zusammengeschlossen sind und geschlossene Maschen bilden. Ein mehrstrangig gespeistes vermaschtes
Niederspannungsnetz wird als Maschennetz bezeichnet.
Verrechnungsleistung Die Verrechnungsleistung ist
diejenige Leistung, die vertragsgemäß vom Kunden zu bezahlen ist. Sie errechnet sich häufig aus dem Mittelwert der maximalen (meist den drei höchsten)
Monatshöchstleistungen eines Jahres.
Verrechnungspreis Der Verrechnungspreis deckt die jährlichen Kosten
für Zähl- und Messeinrichtungen, Erfassung der Zählerstände sowie Abrechnung und Inkasso. Die Höhe des Verrechnungspreises richtet sich nach dem jeweils
eingebauten Zähler und den ggf. vorhandenen Steuereinrichtungen. Der Verrechnungspreis ist das Entgelt für die Kosten der Verrechnung, des Inkassos sowie
der technisch notwendigen Mess- und Steuereinrichtungen.
Versorgungsspannung von Tarifkunden
Dem Tarifkunden wird Drehstrom mit einer Spannung von etwa 400 Volt bzw. Wechselstrom mit einer Spannung von etwa 230 Volt zur Verfügung gestellt.
Die Frequenz beträgt 50 Hz.
Verteilernetz Netz, das innerhalb einer begrenzten Region der Verteilung
elektrischer Energie zur Speisung von Stationen und Kundenanlagen dient.
Vertrag siehe Stromliefervertrag; siehe
Netzanbindungsvertrag
VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. Der VIK ist eine Solidargemeinschaft
der energie- und wasserverwendenden Wirtschaft und ihrer Stromeigenerzeuger.
VKU Der Verband kommunaler Unternehmen e.V.
(VKU) vertritt die Interessen der kommunalen Wirtschaft in den Bereichen Energie- und Wasserversorgung, Entsorgung, Telekommunikation und Umweltschutz.
Bundesweit sind nach Angaben des VKU über 950 Mitgliedsunternehmen mit einem Gesamtumsatz von mehr als 36 Milliarden Euro und 130.000 Beschäftigten im VKU
organisiert. Der VKU ist Gründungsmitglied des Europäischen Dachverbands der öffentlichen kommunalen Energieversorgungsunternehmen in Brüssel.
Vollstrombelieferung Ist die 100 %ige Belieferung durch einen Versorger entsprechend dem jeweiligen
Gesamtbedarf des Kunden.
Volt Ein Volt (V) ist die Einheit der elektrischen Spannung. Es gilt folgende Festlegung:
1 V ist gleich der elektrischen Spannung oder elektrischen Potenzialdifferenz zwischen zwei Punkten eines fadenförmigen, homogenen und gleichmäßig
temperierten Leiters, in dem bei einem zeitlich unveränderlichen elektrischen Strom der Stärke 1 Ampere zwischen den Punkten die Leistung 1 Watt umgesetzt
wird.
Vorhalteleistung Ist die für den Kunden maximal vorzuhaltende elektrische Anschlussleistung an seiner
Abnahmestelle.
VRE Verband der Verbundunternehmen und Regionalen Energieversorger in Deutschland e.V. Im Mai 2002 löste
sich die Interessenvertretung der Verbundunternehmen (Verband der deutschen Verbundwirtschaft, VdV) auf. Die Unternehmen EnBW, RWE, E·ON und für die
künftige Vattenfall Europe AG die HEW traten der Arbeitsgemeinschaft regionaler Energieversorgungs-Unternehmen (ARE) bei. Der neue Verband wird seitdem
unter der Bezeichnung VRE geführt.
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W
Wegerecht Zwischen Gemeinden und EVU werden Konzessionsverträge geschlossen, mit dem Ziel, den EVU zum Zweck der
Leitungsverlegung öffentliche Straßen und Wege gegen Entgelt (Konzessionsabgaben) zur Verfügung zu stellen (§§ 13 und 14 EnWG). Die Gemeinden sind dabei
verpflichtet, dritten EVU ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen diskriminierungsfrei zur Verfügung zu stellen,
wenn die unmittelbare Versorgung von Letztverbrauchern (Stromkunden) im Gemeindegebiet beabsichtigt ist (§ 13Abs. 1 Satz 1 EnWG).
Wirkleistung Wirkleistung ist die elektrische Leistung, die für die Umsetzung in eine andere Leistung, z.B. in
mechanische, thermische, chemische, optische oder akustische Leistung verfügbar ist.
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Z
Zählerfernübertragung Messeinrichtungen der neueren Generation bieten die Möglichkeit, Daten in
vielfältigster Weise zu speichern, z.B. Wirkarbeit, Blindarbeit aufgesplittet in verschiedene Tarifzonen sowie die gemessene Leistung im Viertelstundentakt
bzw. in individuell vorgegebenen Zeiträumen. Die Datensammlung kann über einen sehr großen Zeitraum, z.B. ein Jahr erfolgen. Dies hat zur Folge, dass die
heutigen Zähler ohne ein manuelles Ablesen in der Lage sind, in Abhängigkeit von Datum und Uhrzeit die entsprechenden Lastprofile der Kundenabnahmestelle
aufzuzeichnen. Um einen schnelleren Zugriff auf die Daten zu realisieren, ergibt sich die Notwendigkeit, die Zähler per Fernübertragung über Telekomleitungen
bzw. eine Steuerleitung bzw. Funksysteme und andere Einrichtungen auszulesen
Zählermiete Der örtliche
Energieversorger verlangt für die Installation, Ablesung, Abrechnung und Wartung des Stromzählers eine vom Stromverbrauch unabhängige Zählermiete.
Oft wird sie auch Verrechnungspreis genannt.
Zusatzleistung Zusatzleistung ist diejenige elektrische Leistung,
die ein EVU einem Kunden mit Eigenanlagen zur Stromerzeugung zur Verfügung stellt, soweit der Leistungsbedarf über die Leistung der Eigenanlage hinausgeht.
Zweitarifzähler Wer wesentlich günstigeren "Nachtstrom", z.B. zu Heizzwecken in Nachtspeicheröfen nutzen
will, benötigt einen Zweitarifzähler. Nur dann wird die während der Nachttarifzeit verbrauchte Strommenge auch getrennt vom Tagstrom erfasst.
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